Menschen-Museum muss Einwilligung von Körperspendern haben

Berlin – Das Menschen-Museum von Leichenplastinator Gunther von Hagens (72) in Berlin darf einem Gerichtsurteil zufolge unter bestimmten Voraussetzungen plastinierte Leichen zeigen. Der Betreiber des Menschen-Museums müsse für jedes Exponat eine „ausreichende Einwilligungserklärung“ des Körperspenders vorlegen, befand das Berliner Verwaltungsgerichts (Az. VG 21 K 608.17). Es gab demnach einer Klage des Museumsbetreibers teilweise statt, die sich gegen eine amtlich angeordnete Schließung richtete.
Seit der Museumseröffnung 2015 gab es Debatten und Gerichtsprozesse zu der Frage, ob es sich bei den Exponaten um Leichen handelt – diese müssten nach dem Gesetz bestattet werden. Ein Bezirksamt hatte die Schließung Ende 2016 angeordnet. Daraufhin wurde die Schau angepasst, ein Institut wurde zum Betreiber. Von Hagens hatte bereits in früheren Jahren mit Ausstellungen für Aufsehen gesorgt.
Aus dem Urteil ergibt sich auch, dass das Bezirksamt die Ausstellung mehrerer Ganzkörperplastinate zurecht verboten hat. Diese seien vor längerer Zeit hergestellt und anonymisiert worden. Ob das tatsächlich bei allen Exponaten der Fall war – darunter auch 120 Körperteile – habe der Bezirk aber nicht ausreichend geprüft, hieß es weiter. Ob die anonymen Ganzkörperplastinate in der Ausstellung bleiben können, ist noch unklar.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Der Bezirk äußerte sich auf Anfrage nicht zu seinem weiteren Vorgehen. Die Betreiber des Museums drängten hingegen auf eine Beilegung des langjährigen Rechtsstreits. „Wir appellieren dringend an das Bezirksamt, nun endlich einen ehrlichen Dialog mit uns zu suchen und keine Steuergelder mehr zu verschwenden“, erklärte die Kuratorin des Museums am Fuße des Fernsehturms, Angelina Whalley. Die Ehefrau des Leichenplastinators Gunther von Hagens forderte, der Bezirk solle „endlich die Rechtsprechung akzeptieren“.
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