Vermischtes

Menschen-Museum muss Einwilligungs­erklärung für Plastinate nachweisen

  • Dienstag, 10. April 2018
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Berlin – Im Menschen-Museum von Leichenplastinator Gunther von Hagens dürfen einige Exponate weiterhin nicht gezeigt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) habe eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts von 2017 bestätigt, sagte ein Sprecher gestern.

Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet. Demnach muss das Museum bei Plastinaten nachweisen, dass der Körperspender eine Einwilligungserklärung erteilt hat. Bei einigen Ganzkörperplastinaten ist dies nicht der Fall. „Der aktuelle Beschluss des OVG hat keine Auswirkungen auf unsere gegenwärtige Ausstellung im Menschen Museum“, sagte Betreiberin und Kuratorin Angelina Whalley.

Bereits im vorausgehenden Verfahren seien durch das Gericht sieben der rund 220 ausgestellten Plastinate beanstandet worden. Diese habe das Museum ausgetauscht. „Nun warten wir das voraussichtlich im Herbst stattfindende Hauptsacheverfahren ab und sind zuversichtlich, dann endlich Rechtssicherheit für das Menschen Museum erreichen zu können“, so Wallhey.

Das Museum führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit dem Berliner Bezirk Mitte, der sich gegen die Ausstellung wehrt. Im Herbst soll voraussichtlich entschieden werden, ob die Ausstellung generell bestehen bleiben darf.

dpa

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