Menschenrechtsgericht stoppt Behandlungsabbruch für todkrankes Baby
Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Behandlungsabbruch eines todkranken Babys in Großbritannien befristet gestoppt. Bis Dienstagmitternacht müssen die Ärzte nun versuchen, das Kind am Leben zu halten, entschieden die Straßburger Richter heute. Das Baby solle dabei so behandelt und gepflegt werden, dass es so wenig Qualen wie möglich erleide und größtmögliche Würde behalte.
In Großbritannien hatten die Eltern einen Rechtsstreit gegen die behandelnden Ärzte verloren. Die Eltern wollten ihr todkrankes Kind in die USA bringen, um es an einer experimentellen Therapie gegen eine seltene, genetische Erkrankung teilnehmen zu lassen.
Die Spezialisten, die den neun Monate alten Jungen behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen würde. Sie wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen. Die Gerichte in Großbritannien gaben den Medizinern Recht.
Die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshof ist nur vorläufig. Die Straßburger Richter wollen in der Zwischenzeit die Beschwerde (Nr. 39793/17) der Eltern prüfen.
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