Ärzteschaft

MFA-Gehälter: Unterschiede zwischen Klinik und Arztpraxis

  • Montag, 30. November 2020
/Stockfotos-MG, stockadobecom
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Berlin – Da in Krankenhäusern deutlich mehr Geld zur Finanzierung des Personals zur Ver­fügung steht, wird es für Vertragsarztpraxen immer schwieriger, geeignetes medizini­sches Fachpersonal zu finden und zu binden. Dies moniert das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Das Zi hat heute eine Analyse der Einstiegsgehälter von Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Krankenhäusern und Vertragsarztpraxen nach Tarifvertrag zwischen 2018 und 2020 vorgelegt.

Das Ergebnis: Wegen der in den vergangenen Jahren stärker gewachsenen Finanzierungs­grundlage in der stationären Versorgung liege das monatliche Einstiegsgehalt (ohne Be­rücksichtigung von Sonderzahlungen) einer MFA im Krankenhaus um rund 500 Euro hö­her als für eine MFA in Arztpraxen.

„Höhere Tarifgehälter bedeuten für Vertragsärzte und Krankenhäuser höhere Personalkos­ten. Der Spielraum für die Entwicklung der Gehälter hängt von der Weiterentwicklung der Preiskomponente der Vergütung ab. Diese wird für ambulante und stationäre Leistungen durch den jeweiligen Orientierungswert bestimmt“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Do­mi­nik von Stillfried.

Seit Jahren steige der Orientierungswert für Krankenhäuser stärker als der für Vertrags­arzt­praxen. Allein Zzwischen 2016 und 2020 sei der Orientierungswert für Krankenhäuser um 15,02 Prozent gestiegen – für Vertragsarztpraxen lediglich um 6,96 Prozent. Auch im Jahr 2021 setze sich dies fort: Für Kliniken betrage der Anstieg 2,6 Prozent, für Kassen­arztpraxen nur 1,25 Prozent.

„Somit ist es kein Wunder, dass es Krankenhäusern leichter fällt, höhere Tarifgehälter für MFAs zu zahlen. Deshalb darf sich die Politik nicht nur um die Personalknappheit in den Kliniken kümmern. Wird nicht zugunsten der Vertragsarztpraxen nachgesteuert, droht ein Engpass in der medizinischen Versorgung“, mahnte von Stillfried. ​

EB/aha

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