Forderung nach Sonderbonus für MFA und ZFA wird immer lauter

Berlin – Die Bundesorganisationen von Ärzten und Zahnärzten in Deutschland setzen sich gemeinsam mit Nachdruck dafür ein, dass Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA/ZFA) und – wie auch Pflegekräfte – einen steuerfinanzierten Sonderbonus in der Coronakrise erhalten.
Die Vorstände und Präsidenten von Bundesärztekammer (BÄK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) richteten sich dazu heute in einem Schreiben direkt an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Die Diskussion um den Sonderbonus und die Neubewertung der systemrelevanten Tätigkeiten darf im Gesundheitswesen nicht nur den Bereich der Alten- und Krankenpflege abdecken – darauf hatte der Verband medizinischer Fachberufe bereits Anfang Juli in einer Resolution aufmerksam gemacht.
Dazu schreiben die Präsidenten und Vorstände von BÄK, BZÄK, KBV und KZBV: „Im Rahmen der nun laufenden Diskussion um die Gerechtigkeit bei der Zahlung eines steuerfinanzierten Sonderbonus halten wir es für angebracht, dass Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte ebenso berücksichtigt werden.“
Ihnen zufolge haben die mehr als 400.000 MFA und mehr als 200.000 ZFA während der ersten Pandemiephase das Gesundheitswesen sowie wichtige Versorgungsstrukturen in den Arzt- und Zahnarztpraxen aufrecht erhalten.
Das erklärte Ziel, die Kliniken zu entlasten und möglichst viele Patienten im ambulanten Bereich zu versorgen, sei auf diese Weise erreicht worden. Die Praxisteams hätten dabei unter kritischen Bedingungen gearbeitet, weil Schutzmaterial nicht ausreichend zur Verfügung gestanden habe.
„Wenn das ambulante Gesundheitswesen weiter eine stabile Säule der Versorgung bleiben soll, dann müssen auch MFA und ZFA als systemrelevante Berufe neu bewertet werden“, heißt es in dem Brief. Das sei mit Blick auf die Struktur der Freien Berufe nicht allein durch Tarifverhandlungen möglich, sondern müsse durch die Gesellschaft gegenfinanziert werden.
„Ein erstes Zeichen der Anerkennung der besonderen Belastungen von MFA und ZFA ist die Berücksichtigung bei der Zahlung des Sonderbonus“, so die Präsidenten und Vorstände.
Sie kritisierten zudem, dass MFA und ZFA, wie auch andere Gesundheitsberufe im niedergelassenen Bereich, bei der Nationalen Teststrategie SARS-CoV-2 nicht berücksichtigt wurden. „Zum Schutz der Berufsangehörigen und der Patienten müssen MFA und ZFA regelmäßige kostenfreie Tests eingeräumt werden“, forderten die Präsidenten und Vorstände von BÄK, BZÄK, KBV und KZBV.
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