Politik

Mindestlöhne in der Altenpflege sollen erneut steigen

  • Dienstag, 25. November 2025
/zinkevych, stock.adobe.com
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Berlin – Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt, dies teilte heute das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit.

Die Empfehlung der Kommission sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland bis zum 1. Juli 2027 in zwei Schritten und nach Qualifikationsstufe gestaffelt steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,95 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 18,26 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 21,58 Euro pro Stunde.

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser soll neun Tage pro Kalenderjahr (bei einer Fünf-Tage-Woche) betragen.

„Ich begrüße die aktuelle und einstimmig beschlossene Empfehlung der Pflegekommission: Sie bringt spürbare Lohnsteigerungen für unsere Pflegekräfte. Das ist ein starkes Zeichen und eine gute Nachricht für alle Pflegebedürftigen, Angehörigen und die ganze Pflegebranche“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begrüßte die Empfehlung der Kommission als „ein gutes Signal“. Neben der finanziellen Komponente wolle man die Berufe in der Pflege durch mehr Befugnisse und weniger Bürokratie stärken, um die Attraktivität dieser Berufsbilder weiter zu erhöhen.

Derzeit arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohnverordnung ist noch bis zum 30. Juni 2026 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 16,10 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und für Pflegefachkräfte 20,50 Euro betragen. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde.

Wie das BMAS mitteilte, strebe man nun an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen. Damit würden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet etwaiger höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.

aha

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