Politik

Ministerium kündigt bundesweiten ePA-Start für den 29. April an

  • Dienstag, 15. April 2025
/HNFOTO, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt den Startschuss zum bundesweiten Roll-out der elektronischen Patientenakte (ePA).

Nachdem Minister Karl Lauterbach (SPD) vergangene Woche auf der Digital-Messe DMEA eine "Hochlaufphase" angekündigt hatte, heißt es nun in einem Schreiben an die Gesellschafter der Gematik: „Die ePA kann ab dem 29. April 2025 in ganz Deutschland genutzt werden. Die Begrenzung auf die positiv-gelisteten Einrichtungen in der Modellregion wird dann aufgehoben.“ Der Brief lieg dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Zu den Gesellschaftern der Gematik gehören unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der PKV-Verband sowie Verbände der Zahnärzte und Apotheker.

Diese „Hochlaufphase“, von der der Minister sprach, soll offenbar bis zum 1. Oktober 2025 gelten. Somit ist ab dem dritten Quartal die ePA „entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen bundesweit durch die Leitungserbringenden zu nutzen“, heißt es weiter in dem Schreiben.

Ab dem 1. Januar 2026 soll es voraussichtlich für die Ärztinnen und Ärzte, die die ePA für gesetzlich Versicherte nicht nutzen, Sanktionen geben, verlautete es dazu aus dem Ministerium. In diesem Zusammenhang wurde betont, dass die Verpflichtung für Ärztinnen und Ärzte gelte, aber nicht für Patientinnen und Patienten. Aus dem Ministerium hieß es außerdem, man nehme noch Veränderungen bei der Befüllungspflicht bei Pädiatern in sensiblen Fällen vor. Aus dem Ministerium hieß es zudem, man starte die ePA nun nach gleichem zweistufigen Muster wie die Einführung des eRezepts Anfang 2024.

In den drei Modelregionen, Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, sei die ePA „bereits Teil des Versorgungsalltags“ und habe „wertvolle Erkenntnisse geliefert“, schreibt Lauterbach in dem Brief an die Gematik-Gesellschafter. Dadurch seien drei Prinzipien klar geworden: Die Sicherheit liege an vorderster Stelle und man habe in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt.

Zudem sei die Nutzbarkeit der ePa für die Ärztinnen und Ärzte stark von der jeweiligen Praxisverwaltungssoftware (PVS) geprägt. „Daher sollte die Einführung über einen Zeitraum gedacht werden, in dem die Nutzung kontinuierlich steigt“, heißt es in den Brief weiter. Dazu zähle auch, dass die positive Nutzungserfahrung als Treiber der ePA wichtig sei – und „Leistungserbringende nicht unter Druck geraten für Umstände, die sie nicht zu verantworten haben.“

bee

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