Ministerium will Pflegepersonaluntergrenzen selbst festlegen

Berlin – Nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband zu den Pflegepersonaluntergrenzen will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Grenzwerte nun selbst mithilfe einer Rechtsverordnung festlegen. Das geht aus einer Ergänzung zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Das PpSG soll an diesem Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Im vergangenen Jahr waren DKG und GKV-Spitzenverband vom Gesetzgeber damit beauftragt worden, bis zum 30. Juni 2018 Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Abteilungen zu bestimmen. Nach langen und kontroversen Diskussionen lag am Ende der Vorschlag auf dem Tisch, dass die Grenze zwischen einem ausreichenden und einem nicht mehr ausreichenden Pflegepersonalbestand bei den unteren 25 Prozent der deutschen Krankenhäuser gezogen werden sollte. Demnach hätten die 25 Prozent der Krankenhäuser, die am wenigsten Pflegepersonal beschäftigen, unterhalb der Untergrenzen gelegen. Diesem Vorschlag wollte der DKG-Vorstand nicht zustimmen.
Zahl der Pflegekräfte soll Pflegeaufwand gegenübergestellt werden
In dem neuen Passus des PpSG soll das BMG nun ermächtigt werden, die Grenzwerte selbst festzulegen. Künftig soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) dafür einen Pflegepersonalquotienten ermitteln, „der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte im Pflegedienst zu dem Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Um den Pflegeaufwand zu ermitteln, soll das InEK bis zum 31. Mai 2020 auf der Basis der Bewertungsrelationen einen „Katalog zur Risikoadjustierung des Pflegeaufwands“ erstellen, mit dem „tagesbezogen die durchschnittlichen pflegerischen Leistungen abbildbar“ sind. Mit den Bewertungsrelationen werden heute schon die Schweregrade von im Krankenhaus erbrachten Leistungen gemessen.
Das BMG will dann in der Rechtsverordnung die Untergrenze festlegen, die durch Pflegepersonalquotienten nicht unterschritten werden darf. Denn „hat ein Krankenhaus einen hohen Pflegeaufwand bei einer verhältnismäßig geringen Pflegepersonalausstattung, gilt dies als Indikator dafür, dass eine qualitativ hochwertige Pflege nicht gewährleistet ist und damit eine patientengefährdende Versorgung in der Pflege in Kauf genommen wird“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
DKG und GKV-Spitzenverband sollen erstmals für das Budgetjahr 2020 die Sanktionen für die Häuser vereinbaren, die die Grenzwerte nicht erreichen. Auch hierzu soll die Rechtsverordnung „das Nähere“ regeln – ebenso wie zur Veröffentlichung der Pflegepersonalquotienten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sanktionen auch stufenweise eingeführt werden können beziehungsweise dass sie sich zunächst auf die Vereinbarung von entsprechenden Verbesserungsmaßnahmen beziehen. Zudem können Krankenhäuser „durch Tatsachen“ nachweisen, dass aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise eine angemessene Pflegepersonalausstattung auch dann vorliegt, wenn sie den Grenzwert nicht erreicht haben.
Bundesländer sollen auf Krankenhäuser einwirken
Das InEK soll dem BMG eine vergleichende Zusammenstellung der Pflegepersonalquotienten der einzelnen Krankenhäuser zur Verfügung stellen, die ebenfalls an die Vertragsparteien zur Verhandlung der Krankenhausbudgets auf Landesebene und an die Bundesländer gehen soll. Die Länder sollen die Daten erhalten, „damit sie gegebenenfalls auf die ihrem Zuständigkeitsbereich unterfallenden Krankenhäuser einwirken können“.
Spätestens nach drei Jahren will das BMG prüfen, ob die Untergrenzen angepasst werden müssen. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, stellt das BMG zudem klar, dass die Pflegepersonaluntergrenzen nicht nur in den pflegesensitiven, sondern in allen Abteilungen gelten.
Lob und Kritik
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sprach von einem „guten ersten Schritt“, um Mindestanforderungen zur Personalausstattung in den Kliniken zu etablieren. Eine ausreichende Zahl von Personal im OP sowie nachts und in einzelnen Abteilungen sei „unverzichtbar“, um die Sicherheit der Patienten nicht zu gefährden. Wichtig sei aber auch ein „schichtgenaues Erfassen“ des Personals, mit „Durchschnittswerten“ komme niemand voran.
Linken-Chef Bernd Riexinger beklagte, dass sich Spahn an dem „arbeitgeberfreundlichen untersten Minimum“ orientiere, stattdessen müsse die Personalausstattung in Krankenhäusern aber „am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sein“. Die Linke fordere deshalb eine „schnelle Einführung einer gesetzlichen Personalbemessung im Krankenhaus und einen verbindlichen Personalschlüssel in der Altenpflege“.
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