Erneut Streit um Pflegepersonaluntergrenzen

Berlin – Auch in diesem Jahr sind die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Vereinbarung von Pflegepersonaluntergrenzen gescheitert. Das haben die beiden Organisationen heute bekannt gegeben.
Die geplante Vereinbarung war dem GKV-Spitzenverband zufolge bereits bis zur Unterschriftsreife verhandelt worden. „Wir bedauern außerordentlich, dass es nicht zu einer Vereinbarung gekommen ist, denn Pflegepersonaluntergrenzen dienen dem Patientenschutz“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Der sollte auch in der DKG nicht als nachrangig angesehen werden.
Die DKG sieht die Schuld am Scheitern der Verhandlungen hingegen bei den Kassen: „Die Vereinbarung ist, wie im Vorjahr, an der sturen Haltung des GKV-Spitzenverbandes, für die Intensivmedizin und für die Betreuung von Schlaganfallpatienten sachgerechte Lösungen zu vereinbaren, gescheitert, und nicht an der DKG“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass für pflegesensitive Bereiche Untergrenzen für die Pflegepersonalausstattung festgelegt werden, um eine angemessene Patientenversorgung zu gewährleisten. DKG und GKV-Spitzenverband sind beauftragt, jährlich bis Ende August solche Untergrenzen für das Folgejahr festzulegen. Kommt es nicht zu einer Einigung, erlässt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Ersatzvornahme – wie im vergangenen Jahr bereits geschehen. Das heißt, das Ministerium legt die Grenzen selbst fest.
Die DKG verweist jetzt auf die vom BMG in der Ersatzvornahme für 2019 vorgeschriebenen Personaluntergrenzen für die Intensivversorgung: Diese sehen 2,5 Patienten je Pflegekraft in der Tagschicht und 3,5 Patienten in der Nachtschicht vor.
„Die Weigerung des GKV-Spitzenverbandes, diese Festlegung in der Verordnung für 2020 zu akzeptieren, hat letztlich zum Scheitern der Vereinbarung geführt“, erläuterte Baum. Hinzu komme, dass der GKV-Spitzenverband keine Ausnahmen für die Berücksichtigung akuter Notfallpatienten akzeptiere, die die Krankenhäuser auf die Intensivstationen nehmen müssten, auch wenn sie dadurch die Mindestbesetzungsquoten temporär nicht einhalten könnten.
Baum kritisiert zudem die ab kommendem Jahr in der Neurologie geltenden Pflegepersonaluntergrenzen. „Die Versorgung auf Stroke-Units bedarf keiner ergänzenden Steuerung durch Untergrenzen“, sagte er. Anders als auf Intensivstationen sei der Behandlungsbedarf auf den Stroke-Units nicht planbar, so dass dieser Bereich nicht über starre Untergrenzen gesteuert werden könne.
Die DKG plädiert dafür, die Pflegepersonaluntergrenzen kritisch zu hinterfragen. „Der bürokratische Aufwand, täglich auf tausenden Stationen höchst fraglich abgeleitete Personalzuordnungen kleinstteilig organisieren zu müssen, wird vor Ort vor allem als Schikane wahrgenommen“, hieß es aus der Krankenhausgesellschaft.
Seit Anfang Januar diesen Jahres gelten gemäß der BMG-Verordnung Pflegepersonaluntergrenzen in der Intensivmedizin, der Geriatrie, der Kardiologie und der Unfallchirurgie.
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