Mittel für Niederlassungsförderung in Hessen mehr als verdoppelt
Frankfurt am Main – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen und die Krankenkassen des Bundeslandes haben die Fördergelder für die Niederlassung von 800.000 Euro auf rund zwei Millionen Euro mehr als verdoppelt. Auch einzelne Ärzte, die sich in förderungswürdigen Regionen niederlassen, können mehr Geld erhalten. Für sie steigt die Förderung von 50.000 auf 60.000 Euro bei Einmalzahlung und von 55.000 auf 66.000 Euro bei Auszahlung in fünf Jahrestranchen zu je 13.200 Euro.
KV und Kassen des Bundeslandes haben die Förderung 2015 begonnen. Seither haben Ärzte 54 Förderanträge gestellt, 44 für die hausärztliche und zehn für die fachärztliche Versorgungsebene. 23 Anträgen wurden bislang positiv beschieden.
„Die Ansiedlungsförderung wird von den Ärzten gut angenommen“, sagt Frank Dastych, Vorsitzender des Vorstands der KV Hessen. Er warnte, vor allem in ländlichen Regionen in Hessen drohten bis zum Jahr 2030 spürbare Versorgungslücken. „Aus diesem Grund haben wir entschieden, die Fördersumme noch einmal signifikant zu erhöhen“, so Dastych.
Auch für Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, die die Richtlinie im Namen der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Hessen unterzeichnet hat, ist die Erhöhung der Fördergelder der richtige Schritt: „Eine gute und solide ambulante Versorgung ist wichtig. Die erhöhte Ansiedlungsförderung soll dabei helfen, junge Ärzte in Hessen zu halten, um die flächendeckend gute Versorgung zu erhalten“, erklärte sie.
Neben den Fördergeldern wirbt die KV seit 2013 mit der Kampagne „Sei Arzt. In Praxis. Leb‘ Hessen“, vor allem an den hessischen Universitätskliniken für die Niederlassung in dem Bundesland. Im Rahmen der Kampagne bietet sie Studierenden unter anderem eine Förderung von Famulaturen und des Praktischen Jahres.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: