Ärzteschaft

Neue Richtlinie vereinfacht Niederlassungs­förderung in Hessen

  • Mittwoch, 1. Juli 2015

Frankfurt – Eine neue gemeinsame Förderrichtlinie zur Niederlassung in unterversorgten Regionen haben die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen und die Kranken­kassenverbände des Landes vorgestellt. Sie entwickelt den vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) initiierten „Hessischen Pakt“ weiter.

Die neue Richtlinie soll für eine besonders zielgenaue Förderung der Nachwuchsärzte sorgen. Dafür haben sich KV und Krankenkassen auf Kriterien verständigt, die aus dem aktuellen Bedarfsplan abgeleitet sind. Die Richtlinie soll die Niederlassung von Ärzten in bestimmten unterversorgten Gegenden fördern und zweitens die Niederlassung in den Regionen unterstützen, in denen in den nächsten Jahren mehrere Praxen schließen werden, weil die Ärzte in den Ruhestand wechseln.

Dafür stehen laut der neuen Richtlinie jährlich bis zu 800.000 Euro aus einem sogenannten Strukturfonds zur Verfügung. Damit können ab Juli 2015 bis zu 36 Hausarztsitze und 27 Facharztsitze gefördert werden – 20 davon sind für Kinder- und Jugendpsychiater vorgesehen. Das Ministerium beteiligt sich finanziell nicht mehr an der Förderung.

Förderung von bis zu 55.000 Euro
Um die Anfangsjahre in der eigenen Praxis zu erleichtern, erhalten Förderkandidaten bis maximal 55.000 Euro, auszahlbar in fünf Jahrestranchen à 11.000 Euro. Alternativ können Ärzte die Fördersumme auch als Einmalbetrag in Höhe von maximal 50.000 Euro zur Finanzierung hoher Anfangsinvestitionen erhalten.

Laut der KV ist auch das Antragsverfahren einfacher geworden, „um den Ärzten gerade in der schwierigen Zeit der Planung einer Praxisgründung nicht noch zusätzliche Bürokratie aufzubürden“. Interessierte Ärzte können jetzt ihre Anträge jederzeit stellen – sie werden fortlaufend bearbeitet und geprüft.

Die neue Förderrichtlinie ist ein wichtiger Baustein in einer umfassenderen Nachwuchs­kampagne der KV namens „Arzt in Hessen“. Zu ihr gehört auch, Medizinstudierende für eine Niederlassung in Hessen zu begeistern. KV und Ministerium fördern darin die ärztliche Famulatur, das praktische Jahr und Ärzte in Weiterbildung.

hil

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