Monopolkommission empfiehlt neues Vergütungsmodell für Arzneimittel

Berlin – Die Monopolkommission hat der Bundesregierung empfohlen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Arzneimittelversorgung schrittweise dem digitalen Wandel anzupassen. In ihrem jetzt an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) übergebenen Gutachten heißt es, bei Apotheken sollte der Preis für Leistungen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln künftig aus einer festen, zwischen Apothekern und Krankenkassen zu verhandelnden Vergütung für Beratungsleistungen sowie einem von der Apotheke im Wettbewerb festzulegenden Entgelt für Serviceleistungen bestimmt werden.
Das Serviceentgelt würde anstelle der bisherigen Zuzahlung der Patienten abhängig von Leistungen wie etwa einer besonders günstige Lage, kurzen Wartezeiten oder Beigaben wie der Apothekenzeitung individuell von den Apotheken erhoben und wäre der Höhe nach begrenzt. Im Rahmen dieser Umgestaltung sollte es den Apotheken in einem ersten Schritt gestattet werden, die Zuzahlungen gesetzlich krankenversicherter Patienten für verschreibungspflichtige Arzneimittel durch die Gewährung von Rabatten zu reduzieren.
Die Monopolkommission erwartet dadurch vor allem in Ballungsräumen, in denen viele Apotheken im Wettbewerb tätig sind, Vergünstigungen für die Verbraucher. Zudem geht sie davon aus, dass die strukturellen Verbesserungen im Vergütungssystem gleichzeitig einen Beitrag zur Versorgung ländlicher Regionen leisten. Das diskutierte Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist aus Sicht der Kommission für die Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum weder hilfreich noch erforderlich und stände der Ausnutzung der Vorteile der Digitalisierung des Gesundheitswesens entgegen.
Kritik an den Vorschlägen der Monopolkommission hat unterdessen die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände geübt. Die Monopolkommission stelle einerseits fest, dass es in Deutschland ein gut funktionierendes System der Arzneimittelversorgung gebe, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Trotzdem will sie es im gleichen Atemzug – aus ideologischen Gründen und im blinden Glauben an eine rein marktwirtschaftliche Lösung – zerstören“, so Schmidt.
Die Vorschläge der Monopolkommission seien nicht zu Ende gedacht und hätten weitreichende, negative Konsequenzen. So würde sich ein starkes Stadt-Land-Gefälle in der Arzneimittelversorgung ergeben. „Verlierer wären die Menschen, die nicht in Ballungszentren wohnen, denn sie müssten für ihre Arzneimittel-Versorgung tiefer in die Tasche greifen“, erklärte der ABDA-Präsident.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: