Montgomery fordert Inflationsausgleich in der GOÄ

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hat die führenden Gesundheitspolitiker dazu aufgerufen, die aktuelle Debatte um Korruption bei einzelnen Ärzten „sachlich und nüchtern mit uns zu führen“ und nicht zu einem Wahlkampfthema zu machen. „Wir raten von populistischen Überhöhungen in dieser Debatte ab“, sagte Montgomery gestern Abend auf dem Neujahrsempfang von BÄK, Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Ärztekammer Berlin und Kassenärztlicher Vereinigung Berlin im Berliner „Kaufhaus des Westens“.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) stellte in seiner Rede klar, dass er das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) begrüßt habe, demzufolge Ärzte keine Angestellten von gesetzlichen Krankenkassen sind: „Das war eine wichtige Entscheidung, weil sie betont, dass Ärzte in erster Linie dem Wohl ihrer Patienten verpflichtet sind.“ Ärzte dürften aber auch nicht dem Wohl eines Unternehmens verpflichtet sein. „Deshalb müssen wir Konsequenzen aus dem Urteil ziehen“, so der Gesundheitsminister.

Es sei unerheblich, wie viele Ärzte in der Vergangenheit Vorteile für sich angenommen hätten. „Selbst wenn es nur wenige Fälle wären, gibt es Anlass genug, etwas zu tun“, betonte Bahr. „Wir prüfen jetzt, ob die Regeln im Gesetz ausreichen oder nicht.“ Die Freiberuflichkeit der Ärzte dürfe in jedem Fall nicht infrage gestellt werden.
Zur Modernisierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzten (GOÄ) sagte Montgomery: „Ich bin bekümmert über den Verlauf der Verhandlungen mit der privaten Krankenversicherung.“ Seit eineinhalb Jahren sei es nicht möglich, mit deren Verband (PKV) zu einer Lösung zu kommen. „Wir werden nun unser eigenes Modell fertigstellen und der Politik zur Verfügung stellen“, kündigte der BÄK-Präsident an. Seit 1996 habe es eine Inflation in Deutschland in Höhe von 28 Prozent gegeben – der Punktwert in der GOÄ hingegen sei gleich geblieben. Montgomery: „Diese Differenz werden wir einfordern.“
„Ich bitte Sie: Geben Sie die Verhandlungen mit der PKV nicht auf“, sagte Bahr im Anschluss. „Nutzen Sie die Möglichkeit, denn Sie beide haben ein Interesse an einer funktionsfähigen GOÄ.“ Die Vergütungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherung kann nach Bahrs Ansicht in jedem Fall nicht Grundlage für die PKV sein: „Ich bin dagegen, dass der Einheitliche Bewertungsmaßstab auf die PKV übertragen werden soll.“
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