Politik

Morbi-RSA: Kontroverse Debatte über Regierungspläne

  • Mittwoch, 1. Juni 2016

Berlin – Sehr kontrovers diskutierten heute bei einer Expertenanhörung im Gesundheits­ausschuss Vertreter von Krankenkassen die Pläne von Union und SPD, die 2014 in Kraft getretenen Änderungen bei der Berechnung des morbiditätsorientierten Risikostruktur­ausgleichs (Morbi-RSA) auf das Jahr 2013 zurückzudatieren. Die entsprechenden Änderungsanträge will die Regierung angehängt an das Transplantationsregistergesetz verabschieden, das eigentlich heute im Ausschuss diskutiert wurde.

Bei den Anträgen geht es um Neuregelungen zur Berechnung der Zuweisungen für Krankengeld und für Auslandsversicherte, die mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) im Jahr 2014 verabschiedet wurden.

Anlass für die geplanten Neuregelungen ist eine nicht enden wollende Kritik am Morbi-RSA. So hat sich vor kurzem eine sogenannte RSA-Allianz gegründet, die weitere Änderungen am Morbi-RSA eingefordert hat. Mitglieder sind unter anderem die Barmer GEK und verschiedene Betriebskrankenkassen.

Gesundheitspolitiker hatten zunächst angekün­digt, den Morbi-RSA in der kommenden Legislaturperiode reformieren zu wollen. Der Vorstand des BKK-Dachverbandes hatte jedoch auf Änderungen noch in dieser Wahlperiode gedrungen und begrüßte jetzt ausdrücklich die Änderungsanträge. „Dies ist eine richtige und inhaltlich sachgerechte Klarstellung“, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes, bei der Anhörung. „Der Gesetzgeber konkretisiert damit seinen im GKV-FQWG bereits formulierten Willen, dass die Neuregelungen zum Krankengeld und zu den Auslandversicherten ab dem Ausgleichsjahr 2013 zeitgleich mit der Neuberechnung der Leistungsausgaben Verstorbener anzuwenden waren.“

Der AOK-Bundesverband hingegen kritisiert das Vorhaben der Regierung. Problema­tisch seien die geplanten unterjährigen Anpassungen, durch die zusätzliche Unwägbar­keiten bei der Aufstellung von Haushaltsplänen entstünden. „Damit zementiert der Gesetz­geber nicht nur die unberechtigte Rückwirkung bei den Krankengeld- und Auslandsversicherten-Zuweisungen, sondern schafft sich gleichzeitig die Möglichkeit, jederzeit rückwirkend in den Finanzhaushalt der Kassen einzugreifen“, bemängelte  Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbands. Das sei ordnungspolitisch fragwürdig und beeinträchtige die finanzielle Planungssicherheit der Krankenkassen. „Wir Krankenkassen sind keine Bundesbehörden. Wir können nur kalkulieren, wenn wir die Spielregeln kennen“, betonte er.

ER

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