Ärzteschaft

Mpox-Impfung: Vereinbarung zur Kostenübernahme in Berlin getroffen

  • Donnerstag, 29. August 2024
/picture alliance, Miami Herald via ZUMA Press, Al Diaz
/picture alliance, Miami Herald via ZUMA Press, Al Diaz

Berlin – Die Berliner Krankenkassen und -verbände und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin haben sich über die Details für eine Aufnahme der Impfung gegen Mpox in die regionalen Impfvereinbarungen verständigt.

Ab dem 1. September 2024 werden danach die Kosten für die Impfung gegen Mpox von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem Sachleistungsprinzip übernommen. Anspruchsbe­rechtigte Versicherte können sich dann unentgeltlich impfen lassen.

Die neuen Vereinbarungen gelten für alle GKV-Versicherten, die die Voraussetzungen der Schutzimpfungs-Richtlinie erfüllen. Das sind Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko und Personal in Spezial­laboratorien, das infektiösen Laborproben ausgesetzt ist.

Angesichts der weltweit zunehmenden Fälle von Erkrankungen mit Mpox sei es allerhöchste Zeit für diese Einigung gewesen, hieß es vom Vorstand der KV Berlin. Über eine Lösung verhandeln Kassen und KV Berlin bereits seit Ende 2023.

Bis zum 13. Dezember des ver­gangenen Jahres hatte ein Kooperationsvertrag zwi­schen der Senatsverwaltung Berlin und der KV Berlin die Finan­zierung einer Impfung mit dem Pockenimpfstoff Jynneos geregelt. Dieses Mittel hatte zwar keine Zulassung in der Europäischen Union, wurde aber seit dem Ausbruch von MPox im Sommer 2022 per Ausnahmever­ordnung häufig eingesetzt.

Es darf aber seit dem 13. Dezember in Berlin nicht mehr genutzt werden. Dafür steht seitdem mit Imvanex ein wirkstoff­glei­cher in der EU zugelassenen Impfstoff zur Verfügung. Dieser muss jedoch über die Kranken­kassen abgerechnet werden und dafür fehlte bislang in Berlin eine Abrechnungsver­einbarung. Versicherte mussten bisher in Vorleistung gehen.

Recherchen des Deutschen Ärzteblattes zufolge gibt es bisher in fünf Bundesländern Abrechnungsverein­barun­gen für Imvanex zwischen Kassen und KVen. Dies ist neben Berlin in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein der Fall (Stand 29. August 2024).

Keine Rückmeldung gab es bislang dazu aus Mecklenburg-Vorpommern. In Sachsen-Anhalt gibt es offenbar eine Vereinbarung mit dem Land. In allen anderen Bun­desländern gibt es bisher keine Ab­rechnungsverein­barun­g.

Die Sozialbehörde in Hamburg mahnte jüngst an, die Vergütungsverhandlungen müssten zügig vonstatten gehen, so dass die Imvanex-Impfung im Rahmen der Regelversorgung erbracht werden könne.

may/hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung