Berlin: Versicherte müssen Kosten für Mpox-Impfung vorstrecken

Berlin – In Berlin gibt es weiterhin keine Abrechnungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den Krankenkassen zur Finanzierung der Mpox-Impfung. Darauf weist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä) hin.
Bis zum 13. Dezember regelte ein Kooperationsvertrag zwischen der Senatsverwaltung und der KV Berlin die Finanzierung einer Impfung mit dem Pockenimpfstoff Jynneos.
Dieses Mittel hatte zwar keine Zulassung in der Europäischen Union, wurde aber seit dem Ausbruch von MPox im Sommer 2022 per Ausnahmeverordnung häufig eingesetzt. Es darf aber seit dem 13. Dezember nicht mehr genutzt werden.
Dafür steht aber ein wirkstoffgleicher in der EU zugelassenen Impfstoff „Imvanex“ zur Verfügung – er soll jedoch über die Krankenkassen abgerechnet werden.
„Das Problem: In Berlin gibt es wie in den meisten anderen Bundesländern bis heute keine Abrechnungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den gesetzlichen Kassen“, kritisiert die dagnä.
Die KV bestätigte dies dem Deutschen Ärzteblatt. „Da die GKV-Versicherten einen Anspruch auf diese Impfung haben, aber eine Abrechnung über die KV Berlin mangels Vertrag mit den Krankenkassen nicht möglich ist, müssen die Ärztinnen und Ärzte die Abrechnung der Impfung mit dem Versicherten über GOÄ (Privatabrechnung) vornehmen“, informiert die KV. Der Versicherte könne diese Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichen.
„Wir brauchen in Berlin eine Übergangsregelung, bis die Imvanex-Abrechnung mit den Kassen geklärt ist“, fordert Heiko Karcher von der dagnä. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass auch Nichtversicherte weiter Zugang zu Impfung bekämen.
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