Muhammet Eren Dönmez: Ein schwelender Konflikt
Gießen – Heute haben die Eltern von Muhammet Eren Dönmez für ihren Sohn einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) beim Landgericht Gießen eingereicht. Das haben die Anwälte der Familie, Ramazan Akbas und Oliver Tolmein, mitgeteilt. Die Eltern wollten damit erwirken, dass ihr schwerkranker Sohn einen Platz auf der Warteliste für eine Herztransplantation erhält. Einen Wartelistenplatz hätte ihm das Universitätsklinikum unter Berufung auf die „Richtlinie für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Herz- und Herz-Lungen-Transplantation“ verweigert.
Am 4. September hatte die Klinik mitgeteilt, dass die Prüfungs- und die Überwachungskommission das Vorgehen und die Entscheidung der Gießener Ärzte bestätigt hätten. „Die Prüfungs- und die Überwachungskommission, in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband, haben am 22.08.2014 im Universitätsklinikum Gießen und Marburg den Fall Muhammet Eren Dönmez geprüft. Dabei wurden keine Verstöße gegen die Richtlinien gemäß § 16 TPG festgestellt. Danach besteht eine Kontraindikation zur Organtransplantation, wenn wie hier schwerwiegende Erkrankungen anderer Organe vorliegen. Die Entscheidungen des Klinikums waren tatsachenbegründet und nachvollziehbar. Es gab insgesamt keinen Anlass zu Beanstandungen“, teilte die Geschäftsstelle Transplantationsmedizin der Bundesärztekammer dem Deutschen Ärzteblatt mit.
Diese Interpretation der Richtlinie ist nach Auffassung der Anwälte der Familie nicht mit dem Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen aus Artikel 3 Absatz 3 Satz Grundgesetz zu vereinbaren. Sie verstoße auch gegen Artikel 25 der UN-Behindertenrechtkonvention, die eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in Deutschland verlangt. Deswegen müsse die Richtlinie, die keinen Gesetzescharakter habe, so ausgelegt werden, dass sie mit höherrangigem Recht vereinbar sei.
Das UGKM erneuert inzwischen seine Empfehlung an die Eltern, ihren Sohn nach Istanbul zurückzuverlegen. Die Frage der Verlegungsfähigkeit von Muhammet Eren sei geprüft und ein Klinikum in Istanbul gefunden, das in der Lage wäre, die in Gießen begonnene Kunstherztherapie fortzuführen. Ein Spezialflugzeug mit einem geschulten Ärzteteam für den Transport stehe bereit.
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