Multiple Sklerose: EMA schränkt Indikation von Daclizumab nach Todesfall vorerst ein
London – Der Tod einer Patientin aus Deutschland am Leberversagen und vier weitere Fälle einer schweren Leberschädigung veranlassen die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die Indikation des MS-Medikaments Daclizumab vorerst einzuschränken.
Der monoklonale Antikörper Daclizumab blockiert die CD25-Untereinheit des Interleukin-2-Rezeptors auf T-Zellen. Dies verhindert die Aktivierung von T-Zellen, einem wichtigen Akteur der zellulären Immunabwehr. Daclizumab wurde 1999 zunächst zur Prophylaxe akuter Abstoßungsreaktionen nach einer Nierentransplantation zugelassen.
Der Hersteller nahm das Mittel Zenapax 2009, wie es heißt, aus kommerziellen Gründen vom Markt. Im August 2016 wurde es als Zinbryta zur Behandlung der Multiplen Sklerose (MS) wieder eingeführt. Klinische Studien hatten gezeigt, dass Daclizumab bei Multiple-Sklerose-Patienten die Zahl der Krankheitsschübe senkt.
Schon in den klinischen Studien war es unter der Behandlung mit Daclizumab zu einem Anstieg der Serum-Transaminasen gekommen. Bei einem Prozent der Patienten kam es zu schwerwiegenden Komplikationen wie Autoimmunhepatitis, Hepatitis und Ikterus. Es hatte in den Studien auch einen Todesfall gegeben: Ein Patient, dessen Therapie nach einer geplanten sechsmonatigen Therapiepause mit der doppelten zugelassenen Dosis wieder begonnen wurde, entwickelte eine fatale Autoimmunhepatitis.
Die Fachinformationen sahen deshalb von Anfang an vor, dass die Bilirubin- und Serum-Transaminasen-Werte vor Therapiebeginn bestimmt und die Leberwerte unter der Behandlung monatlich kontrolliert werden. Diese Vorsichtsmaßnahmen waren bei der Patientin eingehalten worden, die nach der vierten Injektion von Zinbryta ein akutes Leberversagen entwickelte und kurz darauf verstarb. Die Patientin hatte außerdem ein Vitamin D-Präparat und ein Medikament gegen Spastiken eingenommen, das ebenfalls die Leber geschädigt haben könnte.
In derselben Beobachtungsstudie waren noch vier weitere Fälle einer schweren Leberschädigung aufgetreten. Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) hat daraufhin im Juni eine Sicherheitsprüfung begonnen, die noch nicht abgeschlossen ist. Als vorsorgliche Maßnahme wurde jetzt jedoch die Anwendung von Daclizumab eingeschränkt. Das Medikament darf vorerst nur noch als Reservemittel bei erwachsenen Patienten mit einer hochaktiven rezidivierenden Erkrankung eingesetzt werden, wenn zuvor ein Behandlungsversuch mit mindestens einer anderen krankheitsmodifizierenden Behandlung (DMT) erfolglos gewesen war, oder wenn eine andere DMT nicht möglich ist.
Eine absolute Kontraindikation besteht bei vorbestehender Lebererkrankung oder bei Funktionsstörungen der Leber. Auch Patienten, die neben der MS noch an weiteren Autoimmunerkrankungen leiden, dürfen nicht mehr mit Daclizumab behandelt werden.
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