Mutterschaftsgeld bald auch für selbstständige Privatversicherte

Berlin - Der gesetzliche Mutterschutz soll nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) künftig auch für selbstständige Privatversicherte gelten: Auch Frauen, die privat krankenversichert sind und als Selbstständige arbeiten, sollen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld erhalten, sagte die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministrium, Annette Widmann-Mauz (CDU), der Rheinischen Post.
„Wir werden das Versicherungsvertragsgesetz so anpassen, dass die Private Krankenversicherung künftig verpflichtet ist, Frauen einen entsprechenden Versicherungsschutz anzubieten“, sagte Widmann-Mauz, die Vorsitzende der Frauenunion ist. Die CDU-Politikerin sprach von einer „Schutzlücke für werdende Mütter“, die geschlossen werden müsse. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass unser Vorschlag von den Koalitionsfraktionen in den parlamentarischen Beratungen positiv aufgegriffen wird“, erklärte sie.
„Ich möchte, dass selbstständige Frauen, wie alle anderen Arbeitnehmerinnen auch, von der Reform des Mutterschutzgesetzes profitieren“, sagte auch Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Frauen, die als Selbstständige eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hätten, sollten künftig auch während der Mutterschutzfristen Krankentagegeld von ihrer privaten Krankenversicherung bekommen.
Die dazu notwendigen Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes sollen in Kürze dem Bundestag vorgelegt werden. Bereits im Frühjahr hatte Schwesig eine Reform auf den Weg gebracht, wonach Mutterschutz künftig auch von Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in Anspruch genommen werden kann. Das Gesetz ist noch in der parlamentarischen Beratung. Am kommenden Montag gibt es dazu im Bundestag eine Anhörung.
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