Nach Missbrauch im Maßregelvollzug: Brandenburg verschärft Regeln

Potsdam – Nach dem sexuellen Missbrauch eines Kindes durch einen Insassen der forensischen Psychiatrie in Brandenburg an der Havel gelten im Brandenburger Maßregelvollzug künftig neue Besucherregeln. Das sagte Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) im Gesundheitsausschuss des Brandenburger Landtags.
Dort stellte der Berliner Psychiater Tom Bschor ein Gutachten vor, wie man Besuche im Maßregelvollzug noch sicherer machen kann. „Man muss sich klar machen, dass solche Besuche schon eine Situation besonderen Risikos sind“, sagte Bschor. „Da trifft ein psychisch kranker Straftäter in einem abgeschlossenen Raum auf einen Besucher.“
Generell sollte es deswegen die Möglichkeit zu einer Videoüberwachung von Besuchsräumen geben. Für Besucher schlug Bschor mobile Alarmknöpfe vor. Zudem sollten pädophile Straftäter keinen Besuch mehr von Minderjährigen erhalten dürfen, es sei denn, es seien ihre eigenen Kinder. In diesen Fällen sollen die Besuche grundsätzlich durch eine Pflegekraft überwacht werden.
„Ein grundsätzliches Verbot von Minderjährigen im Maßregelvollzug erscheint mir hingegen nicht gegeben“, sagte Bschor. „Bei einer Pyromanin etwa wäre der Besuch von Minderjährigen kein Problem.“
Umgekehrt könne die Gefährdung junger Menschen auch nicht genau in dem Moment aufhören, in dem ein Mensch 18 Jahre alt wird. Deswegen sei eine genaue und gründliche Gefährdungsanalyse vor jedem Besuch besonders wichtig. Sie sollte auch dokumentiert werden, „denn Chefärzte wechseln zuweilen.“
In dem konkreten Fall in Brandenburg (Havel) hatte ein Patient die Tochter einer Besucherin missbraucht. Von der Klinik wurde der Besuch nicht überwacht. „Wir wissen heute, dass eine Fehleinschätzung der Klinik zu dem Fall geführt hat“, sagte Wilke.
Der zwischenzeitlich entlassene ärztliche Leiter des Maßregelvollzugs und seine Stellvertreterin wurden nach einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wieder eingestellt, gegen den Täter wird ermittelt. Wilke zufolge werde man die Empfehlungen Bschors künftig komplett umsetzen.
„Und für einen Großteil der Empfehlungen ist das bereits passiert.“ Einen hundertprozentigen Schutz der Besucher in den forensischen Psychiatrien könne es aber nicht geben. „Wir streben aber an, so weit wie möglich an die 100 Prozent heranzukommen.“
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