Nachbesserungen am Patientenrechtegesetz gefordert
München – Kritik am Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientinnenstellen und –initiativen (BAGP) geübt. „Im Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz fassen die Juristen des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesgesundheitsministeriums lediglich die sich bereits aus Regelungen verschiedener Rechtsbereiche und aus Rechtsprechung resultierenden Rechte von Patienten zusammen“, hieß es aus der Organisation.
Eine Verbesserung sei aber die Änderung in Paragraph 66 des Fünften Sozialgesetzbuches von der Kann- zur Sollvorschrift, nach der die gesetzlichen Krankenkassen Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Behandlungsfehlern unterstützen sollen. Positiv sei auch die Festlegung von Fristen, in denen Krankenkassen über Leistungsanträge von Versicherten entscheiden müssen.
Vielen Patienten- aber auch Ärztevertretern fehlt laut BAGP aber ein sogenannter Härtefonds, der Geschädigte, bei denen ein konkreter Behandlungsfehler nicht nachweisbar ist, finanziell unterstützt. Zentrale Forderungen von Patientenorganisationen habe die Bundesregierung in dem Entwurf allerdings nicht berücksichtigt. Dazu zählten unter anderem die Beweislastumkehr bei Fehlern, die dem Gefahrenbereich des Behandlers zuzurechnen seien, ein Behandlungsfehler-Zentralregister, Patientenbriefe, die Diagnose und Behandlung in verständlicher Sprache darstellten und eine Präzisierung des Umgangs mit Selbstzahler-Leistungen.
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