Politik

Patientenrechte­gesetz geht Grünen nicht weit genug

  • Donnerstag, 19. Januar 2012

Berlin – Einige Aspekte im Referentenentwurf des Patientenrechtegesetzes seien durchaus positiv zu bewerten, sagte die Sprecherin für Prävention und Patientenrechte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Maria Klein-Schmeink, bei dem Gesprächskreis Gesundheit des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) am Mittwochabend in Berlin. Richtig sei zum Beispiel, dass es jetzt einen klaren Behandlungsvertrag geben solle. Und dass überhaupt ein Patientenrechtegesetz auf den Weg gebracht werde. 

Klein-Schmeink kritisierte jedoch, dass der Patient „nicht in dem Maße, wie wir uns das gewünscht haben“, durch Information, Transparenz und Beratung in die Lage versetzt werde, seinem Arzt als mündiger Patient selbstbewusst gegenüberzutreten. Dafür hätten die Grünen unter anderem einen Patientenbrief gefordert. 

Insgesamt tue der Referentenentwurf den Leistungserbringern nicht weh, befand die Politikerin, beispielsweise bei der Umkehr der Beweislast. „Die Umkehr der Beweislast ausschließlich bei groben Behandlungsfehlern schafft zwar Klarheit, aber spiegelt nur die ständige Rechtsprechung wider“, so Klein-Schmeink.

An der Rechtsposition der Patienten ändere sich nichts, da sie bei allen anderen Fehlern noch immer selbst den Behandlungsfehler nachweisen müssten. Problematisch sei zudem, dass keine „handfesten Sanktionen“ ausgesprochen werden könnten, wenn Patienten keine Einsicht in ihre Akten gewährt werde. 

Klein-Schmeink kritisierte zudem, dass mit dem Gesetzentwurf kein Medizinprodukteregister für Endoprothesen eingeführt wird, an dem sich alle betroffenen Kliniken beteiligen müssen. Bislang gibt es infolge einer Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) in Zusammenarbeit mit dem BVMed, dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) nur das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD), an dem eine Teilnahme jedoch nicht verpflichtend ist.

fos

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