Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit Nachweis von Masernschutz für Schüler

Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht will sich in diesem Jahr unter anderem mit dem im Infektionsschutzgesetz festgeschriebenen Masernschutz bei Schulkindern befassen. Das kündigte das Gericht heute bei der Jahrespressekonferenz in Leipzig an.
Die Kläger wenden sich in einem Revisionsverfahren gegen einen Bescheid des Freistaats Bayern, durch den sie verpflichtet werden, für ihr schulpflichtiges Kind einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz oder über medizinische Gründe, die einer solchen Impfung entgegenstehen, vorzulegen. In den Vorinstanzen blieb die Klage erfolglos.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2022 entschieden, dass die im Infektionsschutzgesetz geregelte Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung für Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege betreut werden, grundgesetzkonform ist. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied auf dieser Grundlage, dass die Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder im Wesentlichen übertragbar sei. Ein konkreter Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.
Seit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 sind Menschen, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen besuchen oder dort arbeiten, dazu verpflichtet, einen Masernschutz vorzuweisen. Nach den Bestimmungen müssen Betroffene einen Nachweis vorlegen, dass ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht oder sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Wer sich widersetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis 2.500 Euro bestraft werden. Während in Kindergärten und Horten ein Betretungsverbot ausgesprochen werden kann, wenn Kinder keinen ausreichenden Masernschutz haben, ist das an Schulen aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht nicht möglich.
Dem Jahresbericht zufolge gingen 2025 beim Bundesverwaltungsgericht 935 Verfahren ein. Die Zahl sank damit im Vergleich zum Vorjahr mit noch 987 Verfahren erneut. Binnen zehn Jahren seien die Verfahrenseingänge um ein Drittel gesunken, sagte Gerichtspräsident Andreas Korbmacher. Als Konsequenz seien zu Jahresbeginn zwei Senate zusammengelegt worden, was mit einem Abbau an Richterstellen einhergehe.
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