Ärzteschaft

Nachweispflicht für Fortbildung weiter verlängert

  • Dienstag, 30. Juni 2020
/PhotoSG, stock.adobe.com
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Berlin – Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psycho­therapeuten wegen der Coronapandemie um ein weiteres Quartal bis zum 30. September 2020 verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe einer entsprechen­den Anfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugestimmt, teilte die KBV mit.

Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden, schreibt die KBV. Darüber hi­naus könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen Sanktionen, die bereits auf­grund des fehlenden Fortbildungsnachweises verhängt worden seien, aussetzen.

Eine weitere Maßnahme zur Entlastung der Ärzte und Psychotherapeuten ist laut KBV die Absenkung der für den Nachweis der Fortbildungsverpflichtung erforderlichen Punktzahl von 250 auf 200 Punkte, die die KBV-Vertreterversammlung beschlossen hatte. Diese Regelung gilt ebenfalls bis 30. September 2020.

Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind.

Den Umfang der Fortbildungspflicht bestimmt die KBV im Einvernehmen mit der Bun­des­ärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer. Wird der Fortbildungsnachweis nicht erbracht, drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen, beispielsweise Honorarkür­zun­gen.

may/EB

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