Nachweispflicht für Fortbildung verlängert

Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten bekommen mehr Zeit, um fachliche Fortbildungen zu erbringen. Die Frist für den Nachweis werde aufgrund der Coronavirus-Pandemie um ein Quartal verlängert, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mit. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe dem zugestimmt.
Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V gelte auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt worden seien, schreibt die KBV.
Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. Wird der Fortbildungsnachweis nicht erbracht, drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen, beispielsweise Honorarkürzungen.
Derzeit fallen aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus und ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsenzveranstaltungen ist nicht möglich. Daher hatte sich die KBV für eine Verlängerung der Nachweisfrist eingesetzt.
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