Ärzteschaft

Nachweispflicht für Fortbildung verlängert

  • Dienstag, 7. April 2020
/Africa Studio, stock.adobe.com
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Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten bekommen mehr Zeit, um fachliche Fortbildungen zu erbringen. Die Frist für den Nachweis werde aufgrund der Coronavirus-Pandemie um ein Quartal verlängert, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mit. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe dem zugestimmt.

Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V gelte auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Aufla­gen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt worden seien, schreibt die KBV.

Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jah­ren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereini­gung nachzuweisen. Wird der Fortbildungsnachweis nicht erbracht, drohen gesetzlich vorgesehe­ne Sanktionen, beispielsweise Honorarkürzungen.

Derzeit fallen aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem Fortbildungsveranstaltun­gen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus und ein kontinuierliches Sammeln der Fortbil­dungspunkte durch Präsenzveranstaltungen ist nicht möglich. Daher hatte sich die KBV für eine Verlängerung der Nachweisfrist eingesetzt.

may/EB

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