Nächster Schritt im Streit um den Hausarztvertrag mit der AOK Bayern
München – Der Streit zwischen dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) und der AOK Bayern um den Hausarztvertrag (HzV-Vertrag) im Land geht weiter. Der BHÄV hat jetzt eine Beschwerde beim Bayerischen Landessozialgericht gegen eine einstweilige Anordnung des Sozialgerichtes München eingelegt. Dieses hatte am 24. Juni bestimmt, die AOK müsse den nach einem Schiedsspruch zustande gekommenen neuen Hausarztvertrag nicht umsetzen.
In die Auseinandersetzung hatte sich in den vergangenen Monaten auch das Bayerische Gesundheitsministerium eingeschaltet: Nachdem das Ministerium als Aufsichtsbehörde den geschiedsten Vertrag nicht beanstandet hatte, erließ Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) einen „Verpflichtungsbescheid”, um die AOK zur Umsetzung des Hausärztevertrags zu zwingen.
Die AOK hatte bei ihrer Weigerung, den Schiedsspruch zum neuen Hausarztvertrag umzusetzen, immer wieder von einer „nicht abgestimmten Auslegung des Schiedsspruchs durch den BHÄV“ gesprochen. Dieser würde zu einer so massiven Anhebung der Vergütung hausärztlicher Leistungen führen, dass diese nach Auffassung der AOK mit dem Sozialgesetzbuch nicht vereinbar wäre.
Der BHÄV betonte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt, dass in Bayern sehr wohl weiterhin ein gültiger Hausarztvertrag mit der AOK bestehe – nämlich jener Vertrag, der vor dem jüngsten Schiedsverfahren gegolten habe und den die AOK gekündigt hatte. Erst diese Kündigung von Seiten der Kasse hatte zu dem Schiedsverfahren und dem jetzt gestoppten Vertrag geführt.
„Für die Umsetzung des HzV-Vertrags AOK Bayern im Quartal 3/2015 ist es aus rein technischen Gründen nach wie vor notwendig, dass die Leistungen für HzV-Patienten der AOK Bayern weiterhin auf der Basis des in Ihrer Praxis vorhandenen HzV-Moduls AOK Bayern S15 dokumentiert werden“, informiert der BHÄV seine Mitglieder in einem neuen Rundfax.
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