Nationales Gesundheitsportal: Ministerium legt Berufung gegen Urteil ein

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geht gegen das Urteil des Landgerichts Bonn zum sogenannten Nationalen Gesundheitsportal gesund.bund.de vor.
Man habe „nach interner Prüfung fristgerecht Berufung eingelegt“, teilte ein Ministeriumssprecher heute dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit. Zu weiteren Details des laufenden Verfahrens äußere man sich nicht.
Das Landgericht Bonn hatte dem BMG den Betrieb des Gesundheitsportal untersagt. Das Onlineportal mit seinen allgemeinen Informations- und Ratgeberartikeln zum Thema Gesundheit verletze das Gebot der Staatsferne der Presse, hatte das Gericht im Juni geurteilt.
Es sah die staatlichen Publikationen demnach als unlauteren Wettbewerb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verlag Wort & Bild – Betreiber mehrerer Gesundheitsportale – wehrte sich in dem Verfahren gegen das vom Bund betriebene Nationale Gesundheitsportal.
Unterdessen hat das Ministerium nach einem EU-weiten Vergabeverfahren das Dresdner Sozialunternehmen „Was hab‘ ich?“ damit beauftragt, ab sofort die Inhalte für gesund.bund.de bereitzustellen. Es will seine Expertise insbesondere zur laienverständlichen Aufbereitung von Gesundheitsinformationen einbringen.
Das Nationale Gesundheitsportal wurde im September 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit mit dem Ziel ins Leben gerufen, verständliche und wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen zur Verfügung zu stellen. Im Fokus steht die Gesundheitskompetenz zu stärken und die Patientensouveränität zu fördern.
Die Ausschreibung des EU-Vergabeverfahrens zur inhaltlichen Betreuung und Weiterentwicklung des Portals stehe „in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Rechtsstreit“, hieß es vom Ministerium. „Mit der Vergabe und dem daraus folgenden Auftrag an die ,Was hab‘ ich?' gGmbH werden die inhaltliche Betreuung und Weiterentwicklung des Nationalen Gesundheitsportals sichergestellt“, erklärte das BMG.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: