Politik

Nationales Gesundheitsportal: Ministerium legt Berufung gegen Urteil ein

  • Mittwoch, 9. August 2023
/Screenshot DÄ
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Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geht gegen das Urteil des Landgerichts Bonn zum so­genannten Nationalen Gesundheitsportal gesund.bund.de vor.

Man habe „nach interner Prüfung fristgerecht Berufung eingelegt“, teilte ein Ministeriumssprecher heute dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit. Zu weiteren Details des laufenden Verfahrens äußere man sich nicht.

Das Landgericht Bonn hatte dem BMG den Betrieb des Gesundheits­portal untersagt. Das Onlineportal mit seinen allgemeinen Informations- und Ratgeberartikeln zum Thema Gesundheit verletze das Gebot der Staatsferne der Presse, hatte das Gericht im Juni geurteilt.

Es sah die staatlichen Publikationen demnach als unlauteren Wettbewerb. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Der Verlag Wort & Bild – Betreiber mehrerer Gesundheitsportale – wehrte sich in dem Verfahren ge­gen das vom Bund betriebene Nationale Gesundheitsportal.

Unterdessen hat das Ministerium nach einem EU-weiten Vergabeverfahren das Dresdner Sozialunternehmen „Was hab‘ ich?“ damit beauftragt, ab sofort die Inhalte für gesund.bund.de bereitzustellen. Es will seine Exper­tise insbesondere zur laienverständlichen Aufbereitung von Gesundheitsinformationen einbringen.

Das Nationale Gesundheitsportal wurde im September 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit mit dem Ziel ins Leben gerufen, verständliche und wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen zur Verfügung zu stellen. Im Fokus steht die Gesundheitskompetenz zu stärken und die Patientensouveränität zu fördern.

Die Ausschreibung des EU-Vergabeverfahrens zur inhaltlichen Betreuung und Weiterentwicklung des Portals stehe „in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Rechtsstreit“, hieß es vom Ministerium. „Mit der Vergabe und dem daraus folgenden Auftrag an die ,Was hab‘ ich?' gGmbH werden die inhaltliche Betreuung und Wei­ter­entwicklung des Nationalen Gesundheitsportals sichergestellt“, erklärte das BMG.

may

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