Vermischtes

Urteil gegen Nationales Gesundheitsportal aufgehoben

  • Donnerstag, 8. Februar 2024
/Unshu, stock.adobe.com
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Berlin – Der Rechtsstreit um das Nationale Gesundheitsportal gesund.bund.de muss von vorne beginnen. Das Oberlandes­gericht Köln (OLG Köln) entschied gestern, dass das Landgericht Bonn den Fall hätte nicht verhan­deln dürfen und hob das Urteil auf.

Aus Sicht des OLG wäre die Verwaltungsgerichtsbarkeit und damit das Verwaltungsgericht Köln zuständig ge­wesen. Das Landgericht Bonn habe es versäumt, dies zu prüfen. Der Fall wurde vom OLG an das Verwaltungs­gericht Köln überwiesen, das die Klage nun prüfen und darüber verhan­deln muss.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) war gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vorgegangen. Das Gericht hatte es dem Ministerium untersagt, das Gesundheits­portal zu betreiben. Das Onlineportal mit seinen allgemeinen Informations- und Ratgeberartikeln zum Thema Gesundheit verletze das Gebot der Staatsferne der Presse, hatte das Landgericht Bonn im Juni des vergangenen Jahres geurteilt.

Es sah damals die staatlichen Publikationen als unlauteren Wettbewerb an. Der Verlag Wort & Bild – Betreiber mehrerer Gesundheitsportale – wehrt sich in dem Verfahren ge­gen das vom Bund betriebene Nationale Ge­sundheitsportal.

Das Nationale Gesundheitsportal war im September 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit mit dem Ziel ins Leben gerufen worden, verständliche und wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen zur Verfügung zu stellen. Im Fokus steht die Gesundheitskompetenz zu stärken und die Patientensouveränität zu fördern.

may/EB

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