Netzhautschädigung durch Laserpointer

Köln – Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ist seit einigen Jahren eine erhebliche Zunahme von Verletzungen des Auges durch Laserpointer zu beobachten. Johannes Birtel und Koautoren berichten in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes (Dtsch Arztebl Int 2017; 114: 831–7) von teilweise schweren retinalen Verletzungen und irreversiblen Visuseinschränkungen.
Laserpointer verursachten abhängig von der Wellenlänge, der Strahlungsleistung, der Expositionsdauer, der Lokalisation sowie der Spotgröße einen ausgedehnten photothermischen Schaden am Auge. Der natürliche Lidschluss sowie Abwendungsreaktionen können nur partiell vor Schädigung durch Laserpointer schützen, warnen die Autoren.
Die Verletzungsgefahr sei bei kurzwelligem Licht (grüne Laserpointer; Wellenlänge 490–575 Nanometer) größer als bei langwelligem Licht (rote Laserpointer; Wellenlänge 635–750 Nanometer). Die Netzhaut stelle den primären Ort einer durch Photokoagulation bedingten Schädigung dar, die bis zur Erblindung führen könne. Durch die im Gewebe absorbierte Strahlungsenergie komme es zu einem lokal begrenzten Aufheizen des Gewebes, was eine Proteindenaturierung, Verlust der Zellintegrität und inflammatorische Folgereaktionen nach sich ziehen könne.
Die Autoren betonen, dass bleibende Schäden an der Netzhaut oft auf die Verwendung ungeprüfter und fehlerhaft klassifizierter Laserpointer zurückzuführen seien. Über das Internet sei zudem ein leichter Zugang zu Hochleistungslasern möglich. Da deshalb eine wirksame Zugangskontrolle eher unrealistisch sei, muss nach Ansicht der Autoren das allgemeine Bewusstsein für die von Lasern ausgehende Verletzungsgefahr insbesondere bei Kindern geschärft werden.
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