Neue Regeln für Laserpointer senken Risiko für Augenverletzungen

Salzgitter – Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) haben neue EU-Regeln für Laserpointer begrüßt.
„Durch die neue Norm wird der Verbraucherschutz gestärkt, das Risiko von Augenverletzungen sinkt“, erklärte BfS-Präsidentin Inge Paulini am Freitag in Salzgitter. Seit September beträgt die maximal erlaubte Leistung für Laserpointer dem BfS zufolge ein Milliwatt.
Damit seien nur noch Geräte der Laserklassen eins und zwei erlaubt. „Das bedeutet weniger gefährliche Laserprodukte auf dem Markt“, erklärte BAuA-Präsidentin Isabel Rothe.
Die Behörden teilten mit, dass es durch den Missbrauch starker Laserpointer immer wieder zu Vorfällen im Straßen- oder Flugverkehr komme, beispielsweise weil Menschen geblendet würden.
Durch unsachgemäße Nutzung könne es zu Augenschäden kommen, wie Daten aus Augenkliniken zeigten. Beide Behörden rieten dazu, nie einen Laserstrahl auf Menschen zu richten und nie absichtlich in einen Strahl zu blicken. Bei einem unabsichtlichen Blick in einen Laserstrahl sollten die Augen geschlossen und der Kopf wegbewegt werden.
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