Vermischtes

Neue Regeln für Laserpointer senken Risiko für Augenverletzungen

  • Montag, 25. November 2024
/picture alliance, Christian Ohde
/picture alliance, Christian Ohde

Salzgitter – Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) haben neue EU-Regeln für Laserpointer begrüßt.

„Durch die neue Norm wird der Verbraucherschutz gestärkt, das Risiko von Augenverletzungen sinkt“, erklärte BfS-Präsidentin Inge Paulini am Freitag in Salzgitter. Seit September beträgt die maximal erlaubte Leistung für Laser­pointer dem BfS zufolge ein Milliwatt.

Damit seien nur noch Geräte der Laserklassen eins und zwei erlaubt. „Das bedeutet weniger gefährliche Laser­produkte auf dem Markt“, erklärte BAuA-Präsidentin Isabel Rothe.

Die Behörden teilten mit, dass es durch den Missbrauch starker Laserpointer immer wieder zu Vorfällen im Straßen- oder Flugverkehr komme, beispielsweise weil Menschen geblendet würden.

Durch unsachgemäße Nutzung könne es zu Augenschäden kommen, wie Daten aus Augenkliniken zeigten. Beide Behörden rieten dazu, nie einen Laserstrahl auf Menschen zu richten und nie absichtlich in einen Strahl zu blicken. Bei einem unabsichtlichen Blick in einen Laserstrahl sollten die Augen geschlossen und der Kopf weg­bewegt werden.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung