Neue EBM-Leistungen für Long-COVID-Behandlung

Berlin – Für die Versorgung von Patienten mit Long COVID oder einem Verdacht auf Long COVID werden zum 1. Januar mehrere neue Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Hintergrund ist die Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die seit Anfang Mai in Kraft ist. Sie regelt, wie Betroffene mit Verdacht auf Long COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen, berufsgruppenübergreifend, koordiniert und strukturiert versorgt werden.
Mit dem EBM-Beschluss steht nun auch fest, welche Gebührenordnungspositionen (GOP) die beteiligten Ärzte zusätzlich abrechnen können. Dazu wird ein neuer Abschnitt 37.8 mit fünf Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen, unter anderem für ein Basisassessment und für Fallbesprechungen. Alle Leistungen werden zunächst extrabudgetär vergütet.
Gemäß LongCOV-RL ist der Hausarzt in der Regel der erste Ansprechpartner für die Patienten, übernimmt die Rolle des koordinierenden Arztes und stimmt weitere Schritte unter anderem mit Fachärzten ab. Zu seinen Aufgaben gehört die Durchführung eines Basisassessments (GOP 37800, 20,33 Euro), welches einmal jährlich abgerechnet werden kann.
In schweren Fällen (zum Beispiel Post COVID mit Funktionseinschränkung, Chronisches Fatigue-Syndrom mit Arbeitsunfähigkeit) lässt sich bis zu zweimal im Krankheitsfall ein Zuschlag (GOP 37801, 15,86 Euro) abrechnen.
Weitere Zuschläge zur Versicherten-/Grundpauschale (GOP 37802, 17,47 Euro) sind bei interdisziplinären Behandlungen sowie patientenbezogenen Fallbesprechungen (GOP 37804, 10,66 Euro) vorgesehen. Letztere werden bis zu fünfmal honoriert. Für die spezialisierte Versorgung in Hochschulambulanzen oder spezialisierten Praxen kann die GOP 37806 (27,14 Euro) abgerechnet werden.
Ziel der LongCOV-RL ist die bessere und schnellere Versorgung von Patienten mit Verdacht auf Long COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen. Dazu zählen auch das Post-Vac-Syndrom (Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung) und ME/CSF (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom). Die LongCOV-RL bezieht sich auf Betroffene aller Altersgruppen.
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