Neue Elterninformation zu Pulsoxymetrie-Screening bei Neugeborenen
Köln – Ein Faltblatt, das werdende Eltern über das sogenannte Pulsoxymetrie-Screening bei Neugeborenen informiert, hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vorgestellt. Trotz Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft und der U1-Untersuchung direkt nach der Geburt kann es vorkommen, dass ein schwerer Herzfehler nicht erkannt wird. Die Pulsoxymetrie soll diese diagnostische Lücke schließen. Über die Haut werden dabei die Sauerstoffsättigung des kindlichen Blutes und die Pulsfrequenz gemessen.
Bereits 2015 hatte das IQWiG Nutzen und Schaden des Pulsoymetrie-Screenings bewertet. Gesunde Neugeborene haben durch diese nicht invasive Untersuchung laut dem IQWiG keinen Nachteil. Ein auffälliger pulsoxymetrischer Befund könne allerdings ein Zeichen für andere Erkrankungen sein, etwa eine Lungenerkrankung. Deren Diagnose könne zu diesem frühen Zeitpunkt aber möglicherweise unnötige Untersuchungen und Behandlungen auslösen, so das Institut, das 2015 zusammenfassend von „einem Anhaltspunkt für einen Nutzen“ sprach.
Die damaligen Ergebnisse hat das Institut jetzt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) in knapper und allgemein verständlicher Form für werdende Eltern aufbereitet. In einem ersten Schritt haben die Kölner Wissenschaftler dazu qualitative Studien recherchiert und ausgewertet, die der Frage nachgingen, welche Informationsbedürfnisse werdende Eltern haben, was sie also zu welchem Zeitpunkt wissen möchten. In einem zweiten Schritt haben sie einen Text sowie eine Grafik erstellt, die dem Umfang eines DIN-A4-Faltblatts entsprechen. In zwei sogenannten Fokusgruppen prüften Testleser mit Hilfe eines Diskussionsleitfadens, wie verständlich die Informationen sind. Außerdem prüften sie, als wie hilfreich die Informationen wahrgenommen werden. Danach wurde der Entwurf überarbeitet.
Der G-BA berät derzeit die Einführung der Pulsoxymetrie als Angebot für alle gesetzlich versicherten Neugeborenen. „Das setzt eine Aufklärung der Eltern voraus. Das Faltblatt soll die ärztliche Aufklärung unterstützen“, erläutert Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation im IQWiG.
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