Ärzteschaft

Neue GOÄ beschlossen: Erste Reaktionen auf Ärztetagsvotum positiv

  • Donnerstag, 29. Mai 2025
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Leipzig – Die Zustimmung des 129. Deutschen Ärztetages zum vorliegenden Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird unter anderem vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband ausdrücklich begrüßt.

„Der Ärztetag hat heute die richtige Entscheidung getroffen. Damit ist klar: Die Ärzteschaft steht hinter der GOÄ-Reform! Nach Jahrzehnten des Verhandelns ist das ein wirklicher Durchbruch“, erklärten die Bundesvorsitzenden des Verbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier.

Die Bundesärztekammer (BÄK) habe gute Arbeit geleistet und den Reformprozess über Jahre hinweg „geduldig und transparent“ vorangetrieben. Im Falle einer nun möglichen politischen Umsetzung der neuen GOÄ würde die Zuwendungsmedizin „endlich vernünftig vergütet“, so Buhlinger-Göpfarth und Beier.

Zudem werde die umfassend modernisierte Gebührenordnung auch für Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Die aktuelle Situation, bei der häufig weder die Patientinnen und Patienten noch Ärztinnen und Ärzte nachvollziehen könnten, was warum wie abgerechnet werden muss, sei nicht länger hinnehmbar.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Zug. Ärzteschaft und PKV hätten „geliefert und wie verlangt einen guten Kompromiss vorgelegt“. Es gebe jetzt keine Ausreden mehr – das BMG müsse die GOÄ nun zeitnah erlassen.

Auch der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) kommentierte den Ärztetagsbeschluss positiv. „Dies ist ein Meilenstein nach über vierzig Jahren Stillstand. Er beweist die Handlungsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung“, sagte Christof Mittmann, Vorsitzender des PVS Verbandes.

Nun müsse das BMG als Verordnungsgeber tätig werden und die Verordnung sowie potenzielle Begleitgesetze auf den Weg bringen. Die Novellierung der GOÄ sei nicht nur für die erfolgreiche Weiterentwicklung einer medizinisch hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung notwendig, sondern auch verfassungsrechtlich im Sinne des Patientenschutzes geboten, betonte Mittmann.

Trotz berechtigter Einwände und Forderungen sei die Entscheidung für die GOÄneu ein Signal der Geschlossenheit, hieß es vom Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU). „Die Ärzteschaft schuf mit ihrer Einigung nach einem jahrelangen Erarbeitungs- und Gesprächsprozess nach Jahrzehnten nun die Voraussetzung für eine Novellierung der GOÄ durch den Verordnungsgeber“, so der BvDU-Vorstand. Ein Scheitern oder ein erneutes Aufschnüren der erzielten Einigung wäre angesichts der Diskussionen um die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme ein fatales Signal für den Erhalt einer Gebührenordnung im freien Beruf der Ärzte, wie auch für die Zukunft des dualen Versicherungssystems, gewesen.

aha

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