Neue GOP für gynäkologische Zytologie

Berlin – Niedergelassene Frauenärzte können nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) immunzytologische Untersuchungen der Zervix künftig kurativ abrechnen. Das hat der Bewertungsausschuss (BA) beschlossen.
Abrechnungsberechtigt sind Pathologen sowie Frauenärzte mit Zusatzweiterbildung in gynäkologischer Exfoliativ-Zytologie. Die Exfoliativ-Zytologie der Zervix ist ein Verfahren, das zur Krankheitsprävention, Therapieverlaufskontrolle und zur Abklärung eines Verdachts auf Gebärmutterhalskrebs eingesetzt wird. Dazu werden Zellen mittels Abstrich entnommen und im Labor zytologisch untersucht.
Für die Abrechnung nutzen Praxen ab 1. Januar die Gebührenordnungsposition (GOP) 19327. Diese enthält als obligaten Leistungsinhalt die Untersuchung des gefärbten Ausstrichs und fakultativ immunzytologische Färbungen. Die bisherige GOP 19318 wird aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gestrichen.
Die Abrechnung der neuen GOP setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervixzytologie voraus. Die Leistungen werden innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt.
Alle gesetzlich krankenversicherten Frauen zwischen 20 und 34 Jahren haben einmal jährlich Anspruch auf eine zytologische Untersuchung, um Gebärmutterhalskrebs vorzubeugen.
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