Strahlentherapeutische Leistungen: Anpassung zum 1. Juli

Berlin –Die strahlentherapeutischen Leistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sind vom Bewertungsausschuss erneut überprüft worden. Es wurden einige Anpassungen sowie strukturelle Änderungen an den Gebührenordnungspositionen beschlossen. Die Neuerungen erfolgen zum 1. Juli.
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, wird ab Juli ein Teil der im Januar 2021 neu eingeführten Zuschläge zur Hochvolttherapie im Abschnitt 25.3.2 EBM in ihre jeweilige Grundleistung integriert – und diese Grundleistungen werden entsprechend höher bewertet.
Konkret wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 25318 „Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT)“ in die GOP 25316 „Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen“ überführt. Die GOP 25316 wird künftig mit 440 Punkten statt 385 Punkten bewertet.
Außerdem werden die GOP 25325 „Anwendung von intensitätsmodulierter Radiotherapie (IMRT/fraktionierte Stereotaxie)“, 25326 (IGRT) und 25327 (IMRT/fraktionierte Stereotaxie und IGRT) in die GOP 25321 „Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei bösartigen Erkrankungen oder bei raumfordernden Prozessen des zentralen Nervensystems“ überführt. Die GOP 25321 wird künftig mit 960 Punkten statt 771 Punkten ebenfalls höher bewertet.
Auch wird die Vergütung mehrerer weiterer Zuschläge angehoben. So erfolgt für die GOP 25317 „Zuschlag bei mehr als einem Zielvolumen bei gutartiger Erkrankung“ eine Anhebung von 177 auf 204 Punkte, für die GOP 25324 „Zuschlag bei mehr als einem Zielvolumen bei bösartiger Erkrankung“ von 212 auf 241 Punkte und für die GOP 25328 „Zuschlag bei Überschreitung der Einzeldosis ≥ 2,5 Gy bei bösartiger Erkrankung“ von 430 auf 480 Punkte.
Zudem wird die GOP 25340 „Bestrahlungsplanung I“ künftig mit 120 statt 200 Punkten bewertet, bei der GOP 25341 „Bestrahlungsplanung II“ sind es ab Juli 3463 statt 3078 Punkte, bei der GOP 25342 „Bestrahlungsplanung III“ sind es dann 4744 statt 4200 Punkte und bei der GOP 25343 „Zuschlag Hochpräzisionsbestrahlungsplanung“ sind es in Zukunft 1245 statt 5101 Punkte.
Die Auswirkungen der Änderungen sollen durch eine laufende Evaluation des Bewertungsausschusses engmaschig beobachtet werden, so die KBV. Bei festgestelltem Anpassungsbedarf sollen weitere Änderungen an den strahlentherapeutischen Leistungen kurzfristig beschlossen werden.
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