Neue Grenzwertliste für gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe vorgelegt

Bonn – Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine neue Liste der MAK- und BAT-Werte erarbeitet. „MAK“ steht für „Maximale Arbeitsplatz-Konzentration“, „BAT“ bezeichnet die Konzentration eines Stoffes im Körper, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen.
Die Liste enthält gegenüber der Vorversion 69 Änderungen und Neuaufnahmen. So legte die Kommission für neun Stoffe den MAK-Wert neu fest, bei sieben Stoffen änderte sie den Wert, bei zwei Stoffen bestätigte sie ihn nach eingehender Prüfung der neueren Literatur. Einen neuer MAK-Wert gilt zum Beispiel für Trikresylphosphate. Diese werden häufig als Flammschutzmittel, Weichmacher oder auch in Schmiermitteln verwendet.
Die Liste enthält auch Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder das wachsende Kind in der Schwangerschaft schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können.
Zudem aktualisiert die Kommission regelmäßig ihre Vorgehensweisen. Zum Beispiel hat sie auf der Basis neuer In-vitro-Testmethoden neue Kriterien für die Bewertung von Substanzen erarbeitet, die allergische Reaktionen der Haut hervorrufen.
Zu allen überprüften Stoffen hat die DFG-Kommission ausführliche wissenschaftliche Begründungen vorgelegt, um ihre Entscheidungsprozesse transparent darzulegen. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2019 zur Diskussion. Bis dahin können Interessierte der Kommission neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorlegen.
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