Vermischtes

Neue Liste für maximale Stoffkonzentrationen am Arbeitsplatz

  • Dienstag, 3. Juli 2018
/dpa
/dpa

Bonn – Eine neue MAK- und BAT-Werte-Liste hat die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vorgelegt. „MAK“ steht für „Maximale Arbeitsplatz-Konzentration“. Die „BAT-Werte“ bezeichnen die Konzentration eines Stoffes im Körper, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen.

Insgesamt legte die Kommission für 14 Stoffe den MAK-Wert neu fest, bei acht Stoffen änderte sie den Wert, bei 13 Stoffen bestätigte sie ihn nach eingehender Prüfung der neueren Literatur. Ein MAK-Wert wurde gestrichen. Die 35 Stoffe mit einem MAK-Wert wurden zudem auf die Begrenzung von kurzzeitigen Expositionsspitzen und auf eine Gefährdung während der Schwangerschaft hin überprüft.

So legte die DFG-Kommission zum Beispiel einen neuen MAK-Wert für Polytetra­fluorethen fest. Der Stoff ist unter anderem bekannt als Teflon oder Gore-Tex durch seine Verwendung zur Beschichtung von Bratpfannen oder Funktionskleidung. Grundsätzlich ist er nicht toxisch.

Der neue MAK-Wert gilt daher nur für die feinen Partikel von Polytetrafluorethen-Staub, die bei der Herstellung oder Verarbeitung am Arbeitsplatz entstehen und zum Teil bis in die Lungenbläschen vordringen können. Ist ein Mensch solchem Staub dauerhaft in hohen Konzentrationen ausgesetzt, können die Staubpartikel zu einer Entzündung in der Lunge und den verschiedenen daraus resultierenden Gewebe­veränderungen bis hin zur Tumorentwicklung führen.

Die neue Liste unterstützt auch die Beratung von Frauen im gebärfähigen Alter und von Schwangeren: Die Senatskommission hat zum Beispiel geprüft, bis zu welcher Plasmakonzentration eine fruchtschädigende Wirkung durch chlorierte Biphenyle (auch Polychlorierte Biphenyle, PCB) nicht anzunehmen ist.

Diese Stoffe wurden früher als Weichmacher oder auch in Dichtungsmassen verwendet und dürfen in Deutschland seit 1989 nicht mehr hergestellt oder verkauft werden. Sie sind in älteren Gebäuden oder Geräten aber noch enthalten. Aus den vorliegenden Studien konnte die Kommission ableiten, dass bis zu einer Konzentration von 3,5 Mikrogramm der PCB-Indikatorkongenere/L Plasma eine fruchtschädigende Wirkung nicht zu befürchten ist.

Zu allen überprüften Stoffen hat die DFG-Senatskommission ausführliche wissen­schaftliche Begründungen vorgelegt, die die Entscheidungsprozesse der Kommission darlegen. Die Änderungsvorschläge an den Listen stehen bis zum 31. Dezember 2018 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung