Neue Initiative für gesetzlichen Mutterschutz von Selbstständigen

Düsseldorf – Eine neue Initiative „Fairsorgt“ des Wirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen (NRW) zielt darauf, schwangere Selbstständige besser zu unterstützen. „Wer angestellt ist, hat gesetzlichen Mutterschutz. Wer sich selbstständig macht, hat keinen“, sagte die Landesministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Mona Neubaur (Grüne).
Die Folge sei, dass rund 27.000 selbstständig Frauen in Deutschland jedes Jahr in finanzielle Nöte gerieten, nur weil sie schwanger seien und ihr eigenes Unternehmen führten. Eine neue Machbarkeitsstudie zeige nun, wie sich das ändern ließe.
Die Studie wurde vom NRW-Wirtschaftsministerium gefördert und vom Westdeutschen Handwerkskammertag zusammen mit dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn erstellt. Das Modell sieht mehrere Bausteine vor: Basis ist ein Pauschalbetrag von 5.000 Euro als Einmalzahlung zur Abdeckung laufender Kosten sowie von Verdienstausfällen.
Baustein zwei ist eine einkommensbasierte Aufstockung auf 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens zur vollständigen Absicherung des bisherigen Einkommens und Baustein drei eine finanzielle Unterstützung für die Anstellung von Ersatzarbeitskräften als betriebliche Absicherung.
Die Finanzierung soll laut dem Konzept über eine Umlagefinanzierung aller Selbständigen erfolgen, über den Bundeshaushalt aus Steuermitteln oder eine Mischform aus beidem.
„Schwangerschaft darf kein Berufsrisiko sein. Selbständige Mütter halten jeden Tag Betriebe am Laufen, sichern Arbeitsplätze, tragen Verantwortung. Und dann werden sie schwanger und fallen durchs Netz. Das ist nicht gerecht und es ist vor allem ökonomischer Unsinn“, so Neubaur.
Der Deutscher Ärztinnenbund (DÄB) begrüßte die Initiative und forderte den Bund auf, diese zeitnah aufzugreifen und den Mutterschutz für Selbstständige und damit auch für niedergelassene Ärztinnen und Zahnärztinnen gesetzlich zu verankern.
„Schwangerschaft darf für selbstständige Ärztinnen kein Existenzrisiko sein“, erklärte Barbara Puhahn-Schmeiser, Co-Präsidentin des DÄB. Wer eine eigene Praxis führe, übernehme Verantwortung für Patienten, Mitarbeitende und für die ambulante Versorgung. Ein zeitgemäßer Mutterschutz für Selbstständige sei deshalb längst überfällig.
Aus Sicht des Verbandes geht es dabei nicht nur um Gleichstellung, sondern auch um die Zukunft der ambulanten Versorgung. „Der Frauenanteil in der Ärzteschaft steigt kontinuierlich“, hieß es. Gleichzeitig stünden viele Praxen vor der Herausforderung, eine Nachfolge zu finden.
Wenn Schwangerschaft und Mutterschutz in der Niederlassung weiterhin ein wirtschaftliches Risiko darstellten, würden sich weniger Ärztinnen für den Schritt in die Selbstständigkeit entscheiden.
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