Neue Kompetenzzentren Weiterbildung in Berlin und Rheinland-Pfalz
Berlin – Auch Berlin und Rheinland-Pfalz verfügen jetzt über je ein Kompetenzzentrum für die allgemeinmedizinische Weiterbildung. Das Berliner Zentrum ist am Institut für Allgemeinmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin angesiedelt und wird als Kooperationsprojekt gemeinsam von Charité, der Berliner Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlicher Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der Ärztekammer Berlin getragen.
„Die Gründung des Kompetenzzentrums ist ein weiterer Schritt hin zu einer hervorragenden Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin“, sagte der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz. Top weitergebildete Allgemeinmediziner würden dringend für eine gute hausärztliche Versorgung gebraucht. Jonitz nannte es „beispielhaft“, wie die vier Akteuere für eine bessere Patientenversorgung zusammenarbeiteten. „Die komplexen Aufgaben des Gesundheitswesens lassen sich nur gemeinsam bewältigen“, sagte Jonitz.
Vertrag in Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz erhält die Allgemeinmedizin weitere Unterstützung. Die Universitätsmedizin Mainz, die KV Rheinland-Pfalz, die Krankenhausgesellschaft sowie die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz haben mit einem vierseitigen Vertrag in Mainz ein neues Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin gestartet. Es ist am Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie in der Abteilung Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Mainz angesiedelt.
Junge Ärzte, die sich auf eine hausärztliche Tätigkeit vorbereiten, erhalten in den Kompetzenzentren Begleitung und Unterstützung während ihrer Weiterbildung zum Allgemeinmediziner. Dazu gehören Seminarangebote für die Nachwuchsärzte, ein Mentoring-Programm für Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin sowie ein Trainingsprogramm für Weiterbildungsbefugte.
Finanziert werden die Angebote mit Hilfe der gesetzlichen Weiterbildungsförderung nach Paragraf 75a des fünften Sozialgesetzbuches durch Mittel der KVen sowie von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die Fördersumme errechnet sich auf der Basis der eingeschriebenen Ärzte.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte Ende vergangenen Jahres im Deutschen Ärzteblatt darauf hingewiesen, dass die Angebote der Kompetenzzentren ab 2018 nahezu flächendeckend in Deutschland zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hatte die KBV mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Krankenkassen eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung getroffen.
Diese Vereinbarung war mit der Bundesärztekammer und dem Verband der privaten Krankenversicherung abgestimmt und konsentiert. „Die zeitnahe Umsetzung in so vielen Regionen verdeutlicht das große Interesse an einer attraktiven Ausgestaltung der Weiterbildung“, hieß es aus der KBV.
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