Ärzteschaft

KV Schleswig-Holstein erweitert Weiterbildungs­förderung für Praxen

  • Donnerstag, 9. August 2018
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Bad Segeberg – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein hat mit den Krankenkassen vereinbart, die Weiterbildungsförderung für Praxen im zweiten Halbjahr 2018 zu erweitern. Demnach wird die KV für die Restlaufzeit des Jahres auch solche Praxen in die Förderauswahl einbeziehen, die in kreisfreien Städten liegen.  

Die KVSH fördert gemeinsam mit den Krankenkassen auf der Grundlage der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung grundsätzlich junge Ärzte, die ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin absolvieren. Diese Förderung gilt laut KV in unbeschränkter Anzahl und unabhängig vom Standort der Praxis.

Monatlich gibt es für die angehenden Hausärzte auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 4.800 Euro für die nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein anrechenbaren Weiterbildungszeiten. Der Förderbetrag ist von dem Weiterbilder auf die im Krankenhaus übliche Bezahlung anzuheben.

Darüber hinaus gibt es weitere Förderansätze: Bei der Weiterbildung Kinder- und Jugendmedizin werden zehn Stellen gefördert. 12,75 Stellen (Vollzeitäquivalente) werden in Arztgruppen unterstützt, die den höchsten Anteil an Ärzten ab einem Alter von 60 Jahren aufweisen. Das ist derzeit die Nervenheilkunde.

Weitere zwölf Stellen (Vollzeitäquivalente) werden in den vier Arztgruppen gefördert, die den nächsthöchsten Anteil an Ärzten ab einem Alter von 60 Jahren aufweisen. Das sind zurzeit Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Haut- und Geschlechtskrankheiten.

„Ferner soll das Statut dahingehend geändert werden, dass zukünftig auch der Erwerb der Facharztanerkennung Innere Medizin und Rheumatologie gefördert werden soll. Dafür ist allerdings noch eine Änderung des Sicherstellungsstatuts erforderlich“, kündigte die KV an.

hil

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