Neue Kostenpauschale für subkutane medikamentöse Tumortherapie

Berlin – Ab dem Jahr 2026 wird die Onkologie-Vereinbarung eine Kostenpauschale für eine subkutane medikamentöse Tumortherapie enthalten. Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vereinbart.
Hintergrund ist die steigende Zahl von tumorspezifischen Medikamenten, die für eine subkutane Applikation zugelassen sind.
Ärzte können die neue Kostenpauschale einmal im Behandlungsfall bei der Verabreichung von mindestens einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse „L01-Antineoplastische Mittel“ abrechnen. Ausgenommen sind Medikamente der ATC-Klassen „L01CH-Homöopathische und anthroposophische Mittel“ und „L01CP-Pflanzliche Mittel“.
Die neue Kostenpauschale mit der Ziffer „86522“ wird einen Gebührenwert in Höhe von 70 Prozent der Kostenpauschale „86516“ für die intravasale medikamentöse Tumortherapie haben – der konkrete regionale Gebührenwert in Euro für die neue Kostenpauschale wird durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung ermittelt.
Die neue Pauschale wird wie die Kostenpauschalen für die intravasale (86516) beziehungsweise orale (86520) medikamentöse Tumortherapie als Zuschlag berechnet – entweder in Verbindung mit der Kostenpauschale 86510 für die Behandlung florider Hämoblastosen oder in Verbindung mit der Kostenpauschale 86512 für die Behandlung solider Tumore.
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