Ärzteschaft

Neue Leitlinie zur palliativmedi­zinischen Versorgung neurologischer Erkrankungen

  • Donnerstag, 4. Mai 2023
/Photographee.eu, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat eine neue S2k-Leitlinie zur Palliativversorgung bei neurologischen Leiden vorgestellt.

„Die Komplexität neurologischer Erkrankungen erfordert in der letzten Lebensphase oft eine spezialisierte palliativmedizinische Mitbetreuung durch ambulante oder stationäre Einrichtungen“, betonten die Leitlinien­koordinatoren, Christoph Ploner, Berlin, und Roman Rolke, Aachen.

Eine palliativmedizinische Mitbehandlung sollte laut der Leitlinie spätestens dann erfolgen, wenn Patienten sich mit einer nicht heilbaren, lebenszeitverkürzenden neurologischen Erkrankung und belastenden körperli­chen, psychischen, sozialen oder spirituellen Problemen in ihrem letzten Lebensjahr befinden. Sie könne aber bereits früher sinnvoll sein, um Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.

Wichtig sei, rechtzeitig Regelungen für einen künftigen Verlust der Kommunikations- und Entscheidungs­fähigkeit zu treffen und zu dokumentieren. „Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Therapie, aber auch die Fortsetzung oder möglichen Beendigung medizinischer Maßnahmen, die im Rahmen einer partizipativen Entscheidungsfindung mit den Patientinnen und Patienten getroffen werden sollte, gegebenenfalls auch mit Einbeziehung der Angehörigen“, hieß es aus der Leitliniengruppe.

Spezielle Aspekte der palliativmedizinischen Versorgung von neurologischen Patienten umfassen laut der Leitlinie unter anderem die Therapie von Kommunikationsstörungen, Dysphagie und Atemnot aufgrund neuromuskulärer Ursachen. Weitere Gesichtspunkte seien Prinzipien der Arzneimitteltherapie bei Schluck­störungen.

Besonders wichtig ist laut der Leitliniengruppe, die Selbstbestimmung möglichst lange zu erhalten. „Der Leidensdruck sollte ernst genommen werden. Bei geäußerten Todeswunsch sollten palliativmedizinische Therapiemöglichkeiten bis hin zur gezielten palliativen Sedierungstherapie angeboten werden“, so die Empfehlung.

Die DGN hat bei der Arbeit an der Leitlinie mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband, der Akademie für Ethik in der Medizin, dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker, der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen und der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke zusammengearbeitet.

hil

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