Ärzteschaft

Neue Leitlinien zu Schlafstörungen bei neurologischen Erkrankungen

  • Dienstag, 26. Mai 2020
/Graphicroyalty, stock.adobe.com
/Graphicroyalty, stock.adobe.com

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat die Leitlinie „Insomnie bei neurologischen Erkrankungen“ neu herausgegeben. Sie unterscheidet zwischen Insomnie bei Kopfschmerz, neurode­generativen Bewegungsstörungen, Multipler Sklerose, trauma­ti­schen Hirnschäden, Epilepsien, neuromuskulären Erkrankungen, Schlaganfall sowie bei Demenz und Prionenerkrankungen.

Bei Insomnie bei Kopfschmerzen wird laut der Leitlinie neben der symptomorientierten medikamentösen Therapie nun der Einsatz der kombinierten kognitiven Verhaltens­thera­pie empfohlen, außerdem Lichttherapie, kognitive Verhaltenstherapie und Melatonin.

Bei Parkinson können Eszopiclon, Doxepin, Zolpidem, Trazodon, Ramelteon und Melato­nin eingesetzt werden. Die subjektive Schlafqualität lässt sich mit dem Antipsychotikum Pimavanserin und den Antidepressiva Venlafaxin und Nortriptylin verbessern.

Zur Behandlung der Insomnie bei Multipler Sklerose ist laut der Leitlinie die „Kognitive Verhaltenstherapie bei Schlaflosigkeit“ (Cognitive behavioral therapy for insomnia, CBTi) zu empfehlen. Auch ein Therapieversuch mit Melatonin ist möglich.

Schlafstörungen wie Ein- und Durchschlafstörungen, exzessive Tagesschläfrigkeit, moto­ri­sche Störungen im Schlaf und sogenannte Parasomnien, also Verhaltensauf­fälligkeiten im Schlaf, treten bei vielen neurologischen Erkrankungen auf. Die Ursachen sind bei vie­len dieser Insomnien laut den Autoren nicht vollständig geklärt.

Neurodegenerative, entzündliche, traumatische oder ischämische Prozesse in schlafre­gu­lierenden Zentren wie dem Hirnstamm und Hypothalamus seien an der Entstehung der sekundären Insomnien beteiligt.

„Insomnien haben entscheidende Auswirkungen auf Lebensqualität, Kognition und kör­per­liches Befinden und benötigen deshalb eine gesonderte Diagnostik und Therapie“, be­to­nen die Autoren. Da Schlafstörungen bei den Angehörigen oder Pflegenden die Qualität der Versorgung mindern können, sollte ihre Schlafqualität laut der Leitlinie ebenfalls eva­luiert werden.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung