Neue Nachweispflichten bei Arbeitsverträgen für MFA und angestellte Ärzte

Berlin – Arbeitsverträge für Medizinische Fachangestellte (MFA) und angestellte Ärzte sollten in diesen Tagen auf den Prüfstand. Denn falls bestimmte Angaben im Arbeitsvertrag fehlten oder der Arbeitgeber zu spät über die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses informiere, droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro. Darauf hat der Virchowbund heute hingewiesen.
Grund dafür sind Änderungen im sogenannten Nachweisgesetz (NachwG), die im August dieses Jahres in Kraft treten. Sie geben vor, dass Arbeitgeber in ihren Arbeitsverträgen unter anderem ausführlich über die Lohn- und Gehaltszusammensetzung informieren sowie Fristen und Verfahren für eine Kündigungsschutzklage nennen. Auch bei „alten“ Verträgen muss der Arbeitgeber nach Aussagen des Virchowbundes auf Wunsch der Mitarbeiter Auskunft erteilen.
In diesem Zusammenhang wies der Virchowbund darauf hin, dass die aktuellen Muster-Arbeitsverträge des Verbandes den Anforderungen des geänderten Nachweisgesetzes entsprechen, Mitglieder zudem aber auch die Möglichkeit hätten, Verträge vor der Unterschrift noch einmal kostenfrei von der Rechtsabteilung des Verbandes prüfen zu lassen.
Fragen zum Arbeitsrecht und zu Arbeitsverträgen gehören dort zu den häufigsten Beratungsgründen.
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