Neue Patientinformation von Bundesärztekammer und KBV zu Blasenkrebs
Berlin – Eine neue Kurzinformation für Patienten „Blasenkrebs – was für Sie wichtig ist“ haben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) herausgegeben. Sie fasst die wichtigsten Inhalte der neu erschienenen Patientenleitlinie „Blasenkrebs“ auf zwei Seiten zusammen.
Die Informationen sollen Patienten und Angehörige unterstützen, die Erkrankung zu verstehen und Hinweise und Hilfen zum Umgang geben, erläutert das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), das die Kurzinformation erstellt hat.
Basis für die neue Kurzinformation ist die 2017 erschienene Patientenleitlinie zum Blasenkrebs. Diese ist eine allgemeinverständliche Version der ärztlichen Leitlinie und richtet sich an Menschen, bei denen Blasenkrebs festgestellt wurde oder bei denen der Verdacht darauf besteht.
Das neue Faltblatt ist in der Reihe „Kurzinformationen für Patienten (KiP)“ des ÄQZ erschienen. Jedes Jahr erkranken laut ÄZQ fast 30.000 Menschen in Deutschland an Blasenkrebs. Hauptrisikofaktor ist das Rauchen.
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