Neue Pflegekommission tritt erstmals zusammen

Berlin – Die für die Zukunft der Pflegeberufe in Deutschland wichtige Pflegekommission soll am Freitag erstmals in neuer Konstellation zusammentreten. Anders als die bisherigen vier Pflegekommissionen wird die Fünfte Pflegekommission als ständiges Gremium arbeiten. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Kommission gehören acht Mitglieder an.
Das Bundesarbeitsministerium ernennt dazu jeweils zwei Mitglieder von Gewerkschaften und Arbeitgebern der Pflegebranche sowie von Arbeitnehmern und Arbeitgebern von kirchlichen Anbietern, die einem kircheneigenen Tarifrecht unterliegen. In der Pflegebranche gibt es bisher keinen einheitlichen Tarifvertrag. Durch das Nebeneinander von privaten, kirchlichen und kommunalen Anbietern bestehen ganz unterschiedliche Tarifsysteme.
Aufgabe der Pflegekommission ist es, Empfehlungen zur Festlegung zwingender Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche, wie beispielsweise Mindestentgelte, abzugeben. Diese Empfehlungen kann das Bundesarbeitsministerium dann für alle Pflegebetriebe im Rahmen einer Rechtsverordnung verbindlich vorgeben.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums betonte, die Kommission arbeite unabhängig und erhalte keine konkreten Arbeitsaufträge der Politik. Es werde diesmal aber sicher darum gehen, eine Empfehlung für einen Mindestlohn in der Pflege für die Zeit ab dem 1. Mai abzugeben. Die aktuelle Verordnung zum Mindestlohn läuft zum 30. April 2022 aus.
Die Arbeitgeber im Bereich des Deutschen Caritasverbandes begrüßten heute, dass das Bundesarbeitsministerium die Fünfte Pflegekommission so schnell einberufen habe. Sie müsse jetzt zeitnah die Mindestbedingungen für attraktive Arbeitsbedingungen in der Pflege weiterentwickeln, sagte der Sprecher der Dienstgeberseite der Caritas, Norbert Altmann.
Altmann sagte, es gebe einen enormen Zeitdruck, um die Situation in der Pflege weiter zu verbessern. Durch die bisherigen vier Pflegekommissionen seien die Mindestentgelte für Pflegehelfer und -helferinnen seit 2010 kontinuierlich und im Vergleich zu den sonstigen Tarifentgelten überproportional gestiegen.
Seit dem 1. September 2021 gilt für Pflegehelfer in Deutschland ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12 Euro pro Stunde und erstmals ein Mindestlohn in Höhe von 15 Euro pro Stunde auch für Fachkräfte im Bereich der Altenpflege.
Aus Sicht der Caritas-Arbeitgeber wirkt sich die Anhebung der Mindestlöhne auch auf die sonstigen Pflegelöhne aus. Im Frühjahr hatte die Caritas-Tarifkommission Nein zu einem flächendeckenden Tarifvertrag gesagt und damit verhindert, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Tarifvertrag Altenpflege als allgemeinverbindlich erklärte konnte.
Altmann betonte, die Fünfte Pflegekommission müsse nun neben der Fortschreibung der Mindestlöhne zwingend auch die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in den Blick nehmen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: