Vermischtes

Pflegeunternehmen klagen in Karlsruhe wegen Tarifzwang

  • Montag, 13. September 2021
/Rido, stock.adobe.com
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Berlin – Mehrere Pflegeunternehmen haben Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Regelungen zum Tarifzwang in der Altenpflege in Karlsruhe eingereicht. Das teilten der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) heute mit. Die klagenden Unternehmen sähen sich durch den Tarifzwang in ihren Grundrechten auf Tarifautonomie, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung verletzt. VDAB und bpa unterstützen die Verfassungsbeschwerde ihrer Mitglieder.

Der Bundestag hatte im Juni beschlossen, dass ab September 2022 alle Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten nach Tarif oder in Tarifhöhe bezahlen müssen, wenn sie mit der gesetzlichen Pflegeversicherung abrechnen wollen. Der Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), einen flächendeckenden Tarifvertrag einzuführen, war zuvor gescheitert.

Nach Meinung der klagenden Pflegeunternehmen droht der Gesetzgeber durch das im Juni beschlossene Gesetz „mit nichts weniger als dem Existenzverlust, wenn sich Unternehmen nicht fügen“. Es werde ein faktischer Tarifzwang für Unternehmen der Altenpflege geschaffen. Grundlage für die Verfassungsbeschwerde, die von der Kanzlei Graf von Westphalen eingereicht wurde, sind Rechtsgutachten der Professoren Udo Di Fabio und Felix Hartmann.

Der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes, Rainer Brüderle, sagte, der Staat greife zu weit in die Gestaltungsmöglichkeiten der Pflegeunternehmen ein. „Die Bundesregierung will irgendwelche Tarifverträge von Miniminderheiten, im Zweifel sogar von einzelnen Häusern, jetzt zum Standard für eine ganze Region beziehungsweise ein ganzes Land erklären.“ Das sei Willkür. Zudem zerstöre die Tariftreueregelung bewährte Lohnstrukturen und führe unter Umständen sogar zu niedrigeren Löhnen.

Der Bundesvorsitzende des VDAB, Stephan Baumann, sagte, es gehe darum, unternehmerische Spielräume zu erhalten und verfassungsmäßige Rechte zu wahren. Denn der gesetzlich angedrohte Entzug von Versorgungsverträgen bedeute für betroffene Unternehmen praktisch ein Berufsverbot.

Gleichzeitig werde ihnen ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht entzogen, keinem Tarifverbund anzugehören und ihre Lohnstrukturen selbst zu gestalten. bpa-Präsident Bernd Meurer sagte, wer alle Stellschrauben, die unternehmerisches Handeln ausmachen, blockiere, greife das private Unternehmertum frontal an.

kna

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