Ärzteschaft

Neue Praxisinformation zu Masern-Impfpflicht

  • Freitag, 21. Februar 2020
Deutschlandweit haben sich die Zahlen von 924 Masern-Fällen im Jahr 2017 beinahe halbiert. /picture alliance
/dpa

Berlin – Am 1. März tritt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impf­präven­­tion in Kraft. Es soll die Impfquote erhöhen und mittelfristig die Infektions­krank­heit in Deutschland eliminieren. Was das neue Gesetz für Arztpraxen bedeutet, hat die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Praxisinformation zusammenge­fasst.

Beispielsweise müssen Praxismitarbeiter ab März einen vollständigen Impfschutz nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beziehungsweise eine Im­munität gegen Masern nachweisen – und zwar unabhängig davon, ob ein direkter Patien­tenkontakt besteht oder nicht.

Zudem dürfen laut Masernschutzgesetz Ärzte künftig unabhängig vom jeweiligen Fachge­biet impfen und Schutzimpfungen in den Impfausweis oder die Impfbescheinigung nach­tra­gen. Neben der Praxisinformation hat die KBV auch eine Patienteninfo veröffentlicht, die im Wartezimmer ausgelegt oder Patienten ausgehändigt werden kann.

hil/sb

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