Politik

G-BA beschließt zweite Impfung gegen Masern für bestimmte Berufsgruppen

  • Donnerstag, 5. März 2020
/dpa
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine Änderung der Schutz­impfungs-Richtlinie zu beruflich indizierten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken (Varizellen) beschlossen. Damit hat der G-BA die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt.

Diese sieht zum Schutz vor Masern einen Anspruch auf eine nunmehr zweimalige Im­pfung mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps, Röteln – MMR) für Personen in den verschiedenen Tätigkeitbereichen vor.

Dazu gehören Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanme­dizinischer Heilberufe, Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material, Ein­richtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftli­chen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaus­sie­dlern sowie Fach-, Berufs- und Hochschulen.

Bisher gehörte nur eine einmalige Impfung bei beruflicher Indikation zum Leistungskata­log der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese soll nun im Mindestabstand von vier Wochen durch eine zweite Impfung ergänzt werden.

Bis zur Umsetzung der aktuell beschlossenen Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie gilt für alle nach 1970 geborene Erwachsene, die ungeimpft sind, in der Kindheit nur ein­mal geimpft wurden oder einen unklaren Impfstatus haben, die bisherige Regelung.

Der G-BA legt den Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie nun dem Bun­desgesundheitsministerium zur Prüfung vor. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt er dann in Kraft.

hil/sb

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