Neue Vereinbarung soll Zusatzweiterbildung Schmerztherapie vereinfachen
Berlin – Auf eine neue Schmerztherapie-Vereinbarung haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verständigt. Sie regelt die Weiterbildungsvoraussetzungen und vereinfacht Praxisabläufe. „Mit der aktualisierten Vereinbarung werden wir mehr Ärzte für die Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gewinnen können“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.
„Die Anpassung an moderne Arbeitszeitmodelle, der Wegfall des obligatorischen Eingangskolloquiums unter bestimmten Voraussetzungen und die Einführung einer befristeten Dokumentationsprüfung sind wichtige Schritte, um den Ärztezugang zu einer qualitätsgesicherten schmerzmedizinischen Versorgung zu erleichtern und damit die Nachwuchsproblematik etwas zu entschärfen“, erklärte der Vorsitzende des Berufsverbandes der Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD), Joachim Nadstawek.
Künftig haben Ärzte die Möglichkeit, die für die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ erforderliche zwölfmonatige Tätigkeit in einer schmerztherapeutischen Ausbildungseinrichtung auch halbtags durchzuführen.
Außerdem werden die Praxisbedingungen flexibler gestaltet. So gelten die Vorgaben, die den Umfang schmerztherapeutischer Sprechstunden pro Woche festlegen, künftig nicht mehr pro Arzt, sondern für dessen Praxisstandorte insgesamt. Ärzte können Sprechzeiten, die Schmerzpatienten vorbehalten sind, also nun auch auf ihre Haupt- und Zweigpraxen aufteilen.
Zudem wurde die Dokumentationsprüfung vereinfacht. „Es war uns wichtig, die Qualitätsstandards auf international höchstem Niveau zu halten und trotzdem Erleichterungen für den Zugang zu erreichen. Dies ist uns gelungen“, sagte Gassen.
Die neue Vereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung gilt ab Anfang Oktober.
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